SENDUNGEN DES ÖR MÜSSEN NACH § 12 SACHLICH WAHR UND UNABHÄNGIG SEIN – DAS SIND SIE ABER NICHT

Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln

ÖFFENTLICH

Beitragsnummer: 1xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20. Juni 2018. Sie scheinen hier einiges zu verwechseln. Meine Beschwerde, die ich nunmehr zum Vierten Male hier an den Rundfunkrat einreiche, richtet sich nicht gegen den Beitrag. Es geht um Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen, die in öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen ausgestrahlt werden. Diese unterliegen der Kontrolle durch den Rundfunkrat bzw. den Fernsehrat der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.
Da Sie nach meinem Dafürhalten die Sendungen nicht gemäß § 11 Abs. 3 anbieten, erhebe ich

hiermit erneut die vierte
B E S C H W E R D E

Gegen die einseitige Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehen. Ich beziehe mich hier auf den Auftrag § 11 ABS. 3. Leider sehe ich mich nicht in der Lage hier, auf eine einzelne Sendung Bezug zu nehmen, da Sie Ihrem Auftrag nahezu täglich im Fernsehen und im Rundfunk gemäß § 11 Abs. 3 nicht nachkommen.
Und weil ich meine Beschwerden nicht öffentlich vor dem Rundrunkrat vortragen darf, Sie mir das verweigern, auch verweigern, dass mein öffentliches Vortragen meiner Beschwerden nicht öffentlich aufgenommen werden darf, verweigere ich die Zahlung des Beitragsentgelts.
In einem juristisch einwandfreien Vertrag kann ich a) vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht erfüllt wird b) Minderung der Zahlungsverpflichtung vornehmen.
Ich mache das hiermit geltend, Denn für mein Verständnis lebe ich in einer Demokratie und nicht in einer Diktatur.

Ich mache also hiermit erneut von meinem Anrufsrecht bzw. der Vorlage meiner Beschwerde an den Rundfunkrat Gebrauch.

Ich teile Ihnen hiermit auch mit, dass ich solange eine Beschwerde einreichen werde, bis ich öffentlicht vom Rundfunkrat angehört werde und die Anhörung öffentlich auch aufgenommen werden darf. Meines Erachtens verstößt es gegen die Menschenrechte, wenn Sie sich meinem Anliegen weiterhin verweigern.

Gründe: Sie berichten zu vielen unterschiedlichen Themen einseitig und oft sogar ist dabei in der Stimme Ihrer Kommentatoren eine unerträgliche Häme zu vernehmen. Viele Sendungen haben absolut nichts mehr mit der „Grundversorgung von Nachrichten“ zu tun.

Gemäß § 12 müssen die Sendungen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Nachweislich sind viele der Sendungen nicht unabhängig und auch nicht sachlich und wahrheitsgemäß sind sie sehr oft auch nicht.

Ja, ich bin der Überzeugung, dass die GEZ eine Zwangsgebühr ist. Ich bevorzuge es, für das was ich lesen und hören und sehen möchte, zu bezahlen. Das ist leider mit dem „Zwangssystem ÖR“ nicht möglich. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Berichterstattung. Und so wie ein Mieter eine Mietminderung geltend machen kann, mache ich eine Minderung der Zahlung meiner GEZ Gebühren geltend. Ich friere den Beitrag ein und zwar solange, bis Sie die einseitige Berichterstattung geändert haben. Ich bin ja gezwungen, die GEZ Gebühr zu zahlen. Ich werde alle Beiträge, die ich bisher eingefroren habe, nachentrichten, ausgenommen irgendwelche Mahngebühren. Aber wie deutlich erklärt, erst, wenn Sie Ihre Berichterstattung ändern. Bitte unterlassen Sie es doch, meine Beschwerde lediglich auf die Berichterstattung zur COP23 „runterzubrechen“. Ich erhebe eindeutig Beschwerde gegen die einseitige Berichterstattung, die tagtäglich bei Ihnen erfolgt.
Ich unterstelle Ihnen soviel Intelligenz und Beurteilungsvermögen, dass Sie wissen, dass meine Kritik berechtigt ist. Um es auf den Punkt zu bringen, würden Sie nicht einseitig berichten, würde ich die Zwangsgebühr, wenn auch nicht gerne, aber doch gezwungenermaßen zahlen. Ändern Sie es, dann zahle ich meinen Beitrag.
Warum verwehren Sie mir, dass ich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Rundfunkrat über meine Beschwerde sprechen kann.

Hier auch nochmal deutlich für jeden Richter, falls ich zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen werden sollte: Ich habe die GEZ auf einem separaten Konto. Ich bin natürlich bereit, wenn auch widerwillig – die GEZ Gebühren zu bezahlen. Aber ich friere die Zahlung der GEZ Gebühren ein, solange, bis Sie umfassend berichten.

Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass Sie mir einen Festsetzngsbescheid geschickt haben, aber dass Sie alle meine Beschwerden ignoriert haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Hannelore Thomas

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