Kinder in Heime stopfen – Jugendamt Köln

Amt für Kinder-Jugend- und Familie

Stadt Köln

z. Hd. Frau xxxx

offizielle Antwort- geht auch an die Medien und den Jugendhilfeausschuß

Sehr geehrte Frau xxx,

Herr H. hat mir Ihr Schreiben an ihn vom 01.10.2014 zu dem AZ 2.551.1.13.01.4620

zugeschickt. Er weiß, dass ich mich sehr für Kinder einsetze.

Ich bin über den Inhalt des Schreibens erstaunt:

„Die Jugendämter engagieren sich dafür, dass Erziehung gelingt und Kinder und Jugendliche

sich positiv entwickeln können. Sie schützen Kinder und Jugendliche, wenn deren Wohl

gefährdet ist. „ (Quelle: Jugendämter) : bedeutet für das Kölner Jugendamt schützen, ein Kind

wie L. in ein Heim zu stecken?

„Das Jugendamt setzt alles daran, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, psychischer

und körperlicher Misshandlung zu schützen.“(Quelle: Jugendamt) Was verstehen Sie unter

Vernachlässigung? L. hat eine Mutter die mutmaßlich drogensüchtig ist, deren Wohnsitz

zeitweilig dem Jugendamt nicht bekannt war oder ist. L. wurde von der Mutter beim

Großvater geparkt, obwohl Frau P. seinerzeit als Kind ihren Vater wegen Vernachlässigung

verlassen hat. Das scheint nicht auszureichen. Die Vernachlässigung seitens der Mutter und

des Großvaters und seiner zweiten Ehefrau kann ja nicht so schlimm sein? Es sind ja die

engsten Familienangehörigen und eine Mutter ist grundsätzlich ein Gutmensch, weil eine

Mutter? Wissen Sie was es für die Entwicklung eines kleinen Kindes bedeutet, wenn dass

Kind von seiner Mutter abgegeben, geparkt, verstoßen wird? Hat das nicht einen nachhaltigen

negativen Einfluss auf die Psyche, die Empfindungen, die Seele, die ganze Entwicklung des

Kindes und ist es belanglos, was ein Kind fühlt?

„Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr

Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.“(Quelle:Jugendämter) Frau xxxx- Jugendamthat

den Vater von L. besucht. Er kämpft seit mehr als einem Jahr für das Sorgerecht. Er darf

alle 2 Wochen sonntags für ein paar Stunden seine Tochter sehen. Als Frau xxxx – Jugendamt – sich

das neue Zuhause von L. angeschaut hat, war auch der Anwalt von Herrn H. anwesend. Frau

xxxx – Jugendamt  hat sich sehr positiv über das neue Zuhause für L. geäußert.

Auf der Seite der Jugendämter steht auch: „xxxx beim Kinderschutz muss zwischen

Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes

gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen

darf?“ Folgende Tatsachen liegen dem Jugendamt zu Luisa vor:

 Herr H. hat Umgangsrecht

 Herr H. kämpft seit mehr als einem Jahr um das Sorgerecht

Herr H. ist überprüft worden, ob er für sich und sein Kind eine ordentliche Wohnung

vorweisen kann: Positiv

Herr H. wird durch subjektive Verleumdung seitens L.’s Mutter ständig als schlechter

Mensch dargestellt – diese Verleumdungen werden seitens des Jugendamtes als

Wahrheit eingeordnet – zum Wohle des Kindes hätte das längst überprüft werden

müssen

L. wurde wegen Hämatome von der Mutter verursacht, in der Amsterdamer Klinik

untersucht – Daraufhin durfte der Vater mehrere Monat nicht seine Tochter sehen- ist

das nicht Täterschutz ? (Täter: Mutter !)

Ist der leibliche Vater, der sein Kind liebt, der um das Sorgerecht für sein Kind kämpft,

eine schlechtere Wahl, als ein Heim für ein Kind? Das scheint die Ansicht des Kölner

Jugendamtes zu sein, denn trotz des Besuches von Frau xxx Jugendamt bei Herrn H. und

ihrer positiven Äußerung wurde L. in ein Heim gestopft!!

Ja, Heime müssen ja auch ihre Daseinsberechtigung haben, so wie einige Klinken

Operationen durchführen, die nicht notwendig sind.

Das Kölner Jugendamt verordnet einem Kind sehenden Auges ein Heimleben für 5000

EUR Outsourcing, verweigert das Zusammenleben von Kind mit dem Vater und droht

dem Vater, wenn die 5000 EUR nicht ausreichen, wird er auch noch zur Kasse gebeten.

Aber wen wundert es, dass hier die Rechte vonxxx mit Füßen getreten werden. Das

Treten wird fortgesetzt von der Gesundheitsministerin des Landes und ihren grünen

Verbündeten im Familien- und Gesundheitsausschuß in NRW auch mit Unterstützung

des Deutschen Kinderschutzbundes. L kann hoffen, denn gegen die Ministerin

Steffens ist eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in

Luxenbourg anhängig.

Andererseits werden vom Jugendamt i.a.S. dringendste Maßnahmen zum Schutze von

Kindern unterlassen, während hier Gelder mit offenen Händen zum Fenster

hinausgeworfen werden, nur, um sich selbst einen beamtenrechtlichen „Schutzmantel“

aufzubauen!

Nachträglich möchte ich noch anmerken, dass das Kind L. tiefe Ringe unter den Augen

hat und nicht gerade das ausstrahlt, was Eltern an ihren glücklichen und zufriedenen

Kindern lieben. Das Kind sollte auf jeden Fall aufgrund gesundheitlicher

Vorsorgemaßnahmen von einem Rechtsmediziner untersucht werden.

Mit freundlichen Grüssen

Hannelore Thomas


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