Amt für Kinder-Jugend- und Familie
Stadt Köln
z. Hd. Frau xxxx
offizielle Antwort- geht auch an die Medien und den Jugendhilfeausschuß
Sehr geehrte Frau xxx,
Herr H. hat mir Ihr Schreiben an ihn vom 01.10.2014 zu dem AZ 2.551.1.13.01.4620
zugeschickt. Er weiß, dass ich mich sehr für Kinder einsetze.
Ich bin über den Inhalt des Schreibens erstaunt:
„Die Jugendämter engagieren sich dafür, dass Erziehung gelingt und Kinder und Jugendliche
sich positiv entwickeln können. Sie schützen Kinder und Jugendliche, wenn deren Wohl
gefährdet ist. „ (Quelle: Jugendämter) : bedeutet für das Kölner Jugendamt schützen, ein Kind
wie L. in ein Heim zu stecken?
„Das Jugendamt setzt alles daran, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, psychischer
und körperlicher Misshandlung zu schützen.“(Quelle: Jugendamt) Was verstehen Sie unter
Vernachlässigung? L. hat eine Mutter die mutmaßlich drogensüchtig ist, deren Wohnsitz
zeitweilig dem Jugendamt nicht bekannt war oder ist. L. wurde von der Mutter beim
Großvater geparkt, obwohl Frau P. seinerzeit als Kind ihren Vater wegen Vernachlässigung
verlassen hat. Das scheint nicht auszureichen. Die Vernachlässigung seitens der Mutter und
des Großvaters und seiner zweiten Ehefrau kann ja nicht so schlimm sein? Es sind ja die
engsten Familienangehörigen und eine Mutter ist grundsätzlich ein Gutmensch, weil eine
Mutter? Wissen Sie was es für die Entwicklung eines kleinen Kindes bedeutet, wenn dass
Kind von seiner Mutter abgegeben, geparkt, verstoßen wird? Hat das nicht einen nachhaltigen
negativen Einfluss auf die Psyche, die Empfindungen, die Seele, die ganze Entwicklung des
Kindes und ist es belanglos, was ein Kind fühlt?
„Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.“(Quelle:Jugendämter) Frau xxxx- Jugendamthat
den Vater von L. besucht. Er kämpft seit mehr als einem Jahr für das Sorgerecht. Er darf
alle 2 Wochen sonntags für ein paar Stunden seine Tochter sehen. Als Frau xxxx – Jugendamt – sich
das neue Zuhause von L. angeschaut hat, war auch der Anwalt von Herrn H. anwesend. Frau
xxxx – Jugendamt hat sich sehr positiv über das neue Zuhause für L. geäußert.
Auf der Seite der Jugendämter steht auch: „xxxx beim Kinderschutz muss zwischen
Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes
gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen
darf?“ Folgende Tatsachen liegen dem Jugendamt zu Luisa vor:
Herr H. hat Umgangsrecht
Herr H. kämpft seit mehr als einem Jahr um das Sorgerecht
Herr H. ist überprüft worden, ob er für sich und sein Kind eine ordentliche Wohnung
vorweisen kann: Positiv
Herr H. wird durch subjektive Verleumdung seitens L.’s Mutter ständig als schlechter
Mensch dargestellt – diese Verleumdungen werden seitens des Jugendamtes als
Wahrheit eingeordnet – zum Wohle des Kindes hätte das längst überprüft werden
müssen
L. wurde wegen Hämatome von der Mutter verursacht, in der Amsterdamer Klinik
untersucht – Daraufhin durfte der Vater mehrere Monat nicht seine Tochter sehen- ist
das nicht Täterschutz ? (Täter: Mutter !)
Ist der leibliche Vater, der sein Kind liebt, der um das Sorgerecht für sein Kind kämpft,
eine schlechtere Wahl, als ein Heim für ein Kind? Das scheint die Ansicht des Kölner
Jugendamtes zu sein, denn trotz des Besuches von Frau xxx Jugendamt bei Herrn H. und
ihrer positiven Äußerung wurde L. in ein Heim gestopft!!
Ja, Heime müssen ja auch ihre Daseinsberechtigung haben, so wie einige Klinken
Operationen durchführen, die nicht notwendig sind.
Das Kölner Jugendamt verordnet einem Kind sehenden Auges ein Heimleben für 5000
EUR Outsourcing, verweigert das Zusammenleben von Kind mit dem Vater und droht
dem Vater, wenn die 5000 EUR nicht ausreichen, wird er auch noch zur Kasse gebeten.
Aber wen wundert es, dass hier die Rechte vonxxx mit Füßen getreten werden. Das
Treten wird fortgesetzt von der Gesundheitsministerin des Landes und ihren grünen
Verbündeten im Familien- und Gesundheitsausschuß in NRW auch mit Unterstützung
des Deutschen Kinderschutzbundes. L kann hoffen, denn gegen die Ministerin
Steffens ist eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Luxenbourg anhängig.
Andererseits werden vom Jugendamt i.a.S. dringendste Maßnahmen zum Schutze von
Kindern unterlassen, während hier Gelder mit offenen Händen zum Fenster
hinausgeworfen werden, nur, um sich selbst einen beamtenrechtlichen „Schutzmantel“
aufzubauen!
Nachträglich möchte ich noch anmerken, dass das Kind L. tiefe Ringe unter den Augen
hat und nicht gerade das ausstrahlt, was Eltern an ihren glücklichen und zufriedenen
Kindern lieben. Das Kind sollte auf jeden Fall aufgrund gesundheitlicher
Vorsorgemaßnahmen von einem Rechtsmediziner untersucht werden.
Mit freundlichen Grüssen
Hannelore Thomas