Duisburg – Kopftuch – Polizei – Polizistinnen – schlampige Politik

Quelle: Denken erwünscht – Der Kelle Blog

Wo sind die Politiker, die sich vor Bürger und Polizei stellen?

Im Duisburger Polizeipräsidium kursiert eine interne Analyse, nach der die Ordnungshüter die Kontrolle über verschiedene Stadtteile zu verlieren drohen, weil dort kriminelle Banden, Familienclans und Rocker die Hoheit für sich beanspruchen. Da ist die Rede von Drohungen gegen Anwohner und Geschäftsleute und von Migranten, die offen ihre Verachtung für unseren Staat und insbesondere weibliche Polizeibeamte zeigen. Immer wieder kam es jüngst in Duisburg sogar bei harmlosen Einsätzen zu Beleidigungen und körperlichen Angriffen auf Polizisten. Heute wurde bekannt, dass bereits am vergangenen Freitag Mitglieder eines Familienclans in Gelsenkirchen Polizeibeamte angriffen und erst mit Gummiknüppeln und einem Großeinsatz unter Kontrolle gebracht werden konnten. Zustände, wie sie auch Berliner Polizeibeamte in Stadtteilen mit hohem Migrantenanteil immer wieder erleben. In einigen deutschen Großstädten läuft gewaltig etwas schief, was an sich schon besorgniserregend ist. Was mich aber fassungslos macht, ist die offensichtliche Interessenlosigkeit von weiten Teilen unserer Politik, an diesen Zuständen schnell etwas zu ändern. Das NRW-Innenministerium lässt lakonisch mitteilen, es gäbe in NRW keine rechtsfreien Zonen. Die CDU fordert sehr kraftvoll, nun müsse der Innenminister aber im Ausschuss mal so richtig doll Auskunft geben. Wo ist eigentlich der NRW-Politiker, der nach Duisburg-Marxloh fährt und dort in die Blöcke von Journalisten diktiert, dass auch da unsere Gesetze gelten und durchgesetzt werden? Wo ist der Politiker, der die verletzten Polizisten besucht und ihnen für ihren Einsatz dankt? Wo ist der Politiker, der dafür sorgt, dass die Polizeipräsenz in den Problembereichen des Ruhrgebiets sofort massiv erhöht wird? Und dabei rede ich nicht von einem Streifenwagen mehr, der herumfährt.
Unsere Politik beschäftigt sich ausführlich mit Gedöns aller Art, aber bei einem Kernthema, das den Staat ausmacht – nämlich für seine Bürger Sicherheit, Recht und Ordnung zu organisieren – droht er zu versagen. Macht endlich etwas, und zwar schnell!

http://denken-erwuenscht.com/wo-sind-die-politiker-die-sich-vor-buerger-und-polizei-stellen/

Und das bedeutet „Kopftuch“.  Wir können keine Kopftücher zulassen

Link zum Text von Ralf Ghadban zum Frauenbild, dass sich  hinter dem Kopftuch verbirgt. Der Philosoph, Islamwissenschaftler und promovierte Politologe stammt aus dem Libanon.

 

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63294/ralf-ghadban?p=all

Konfliktstoff Kopftuch

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Das Kopftuch in Koran und Sunna

Das Frauenbild hinter dem Kopftuch

28.6.2005

Zur Person

Ralph Ghadban

Dr. phil., geb. 1949; Professor für Islam und Sozialarbeit an der Evangelischen und an der Katholischen Fachhochschule in Berlin.

Veröffentlichungen u.a: Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin. Zur Integration ethnischer Minderheiten, Berlin 2000; Staat und Religion in Europa im Vergleich. Großbritannien, Frankreich und die Niederlande, Veranstaltungsdokumentation (http://www.bpb.de/) 2002; Das Kopftuch in Koran und Sunna (http://www.fes-online-akademie.de) 2003.

„Das Kopftuch ist ein zentrales Element dieser Ordnung und symbolisiert die Position der Frau. Es ist nicht, wie im Diskurs ständig wiederholt wird, allein ein Zeichen ihrer Unterdrückung, denn man kann die Frau ohne Kopftuch unterdrücken, es ist vor allem ein Zeichen ihrer Entwürdigung, weil es die Frau auf ihre Sexualität reduziert.“

Einleitung

Foto: Ralf GhadbanFoto: Ralf Ghadban

Der berühmte Aufklärer Qassem Amin schreibt in seinem im Jahre 1899 erschienenen Buch „Die Befreiung der Frau“: „Hätte es in der islamischen Scharia Texte gegeben, die den hidschâb vorschreiben, wie es heute bei manchen Muslimen geläufig ist, wäre es meine Pflicht gewesen, die Behandlung dieses Themas zu vermeiden und keinen einzigen Buchstaben zu schreiben, der diesen Texten widerspricht, selbst wenn diese Texte schädlich erscheinen, weil wir die göttlichen Befehle ohne Wenn und Aber befolgen müssen. Diese Texte finden wir aber auf diese Art nicht.“

Seitdem haben Generationen von Islam-Reformern versucht, die Texte neu zu lesen und neu zu interpretieren. Meine Absicht hier ist vordergründig, nicht an diesem Unterfangen teilzunehmen, sondern ausgehend von Koran und Sunna das Verständnis der traditionellen Muslime darzustellen, um eine Grundlage für eine sachbezogene Diskussion zu liefern. Die moderne und liberale Sicht der Frauenproblematik wird nur zur Klarstellung der ersten Position hinzugezogen.

Die muslimischen Gelehrten stützen sich in der hidschâb -Frage auf fünf Verse im Koran. Sie gehören alle der medinesischen Periode an, wie übrigens alle Scharia-Vorschriften.

Vers 33:53

Der erste Vers 33:53 lautet: „O ihr, die ihr glaubt, tretet nicht ein in die Häuser des Propheten – es sei denn, dass er es euch erlaubt – für ein Mahl, ohne auf die rechte Zeit zu warten. Wenn ihr jedoch eingeladen seid, dann tretet ein. Und wenn ihr gespeist habt, so gehet auseinander und beginnt keine vertrauliche Unterhaltung. Siehe, dies würde dem Propheten Verdruss bereiten, und er würde sich eurer schämen; Allah aber schämt sich nicht der Wahrheit. Und wenn ihr sie (seine Frauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang; solches ist reiner für eure und ihre Herzen. Und es geziemt euch nicht, dem Gesandten Allahs Verdruss zu bereiten, noch nach ihm je seine Gattinnen zu heiraten. Siehe, solches wäre bei Allah ein gewaltig (Ding).“

Den Anlass für diesen Vers bildet die Hochzeit Mohammads mit Zeinab bint Dschahsch. Nach dem Hochzeitessen erhob sich Mohammad, worauf die Gäste aufstanden und gingen, außer dreien, die sich weiter unterhielten. Mohammad verließ den Raum, die Leute blieben. Später erzählte Anas ben Mâlek Mohammad, die Leute wären gegangen. Er kam zurück, ben Mâlek folgte ihm. An der Schwelle, als er schon im Raum war, ließ er den Vorhang zwischen ihnen fallen. Danach wurde der Vers herabgesandt.

Der Vers in seiner Formulierung und seiner Erklärung bezweckt den Schutz der Privatsphäre Mohammads. Der Vorhang betrifft nur die Frauen Mohammads. Viele Bittsteller suchten die Vermittlung der Frauen des Propheten und störten seinen privaten Bereich. Nach diesem Vers war es ihnen verboten, ohne dessen Erlaubnis in Mohammads Haus hineinzugehen. Er verbot ihnen weiter, die Räume seiner Frauen zu betreten und mit ihnen von Angesicht zu Angesicht zu sprechen.

Das Wort hidschâb hat mit dem Schleier nichts zu tun. Er ist kein Kleidungsstück, kommt achtmal im Koran vor (7:46, 33:53, 38:32, 41:5, 42:51, 17:45, 19:17, 83:15) und hat nirgends diese Bedeutung. Das hat die Gelehrten trotzdem nicht daran gehindert, aus dem Vorhang einen Schleier zu machen: und das nicht nur für die Frauen des Propheten, wie es im Vers ausdrücklich steht, sondern für alle Musliminnen. Die Frauen des Propheten sind die Mütter der Gläubigen, und was für sie gilt, gilt erst recht für alle Musliminnen, argumentierten sie.

Vers 33:32-33

Der zweite Vers 33:32-33 lautet: „O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie eine der (anderen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, so seid nicht entgegenkommend in der Rede (mit fremden Männern), so dass der, in dessen Herz Krankheit ist, lüstern wird, sondern sprecht geziemende Worte. Und sitzet still in euren Häusern und schmücket euch nicht wie in der früheren Zeit der Unwissenheit (Dschâhiliya: Vorislamisches Heidentum) und verrichtet das Gebet und entrichtet die Armenspende und gehorchet Allah und seinem Gesandten. Siehe, Allah will von euch als den Hausleuten den Greuel nehmen und euch völlig reinigen.“

Eine Gruppe von Frauen kam zu dem Propheten und sagte: „Die Männer haben einen Verdienst bei Gott, weil sie für ihn in den Heiligen Krieg ziehen. Was können wir machen, um einen ähnlichen Verdienst zu gewinnen?“. Mohammad antwortete den Frauen, ihr Verdienst bestehe darin, zu Hause zu bleiben.

Diese Geschichte bildet nicht den Anlaß für die Herabsendung des Verses, sie ist ein hadîth (Überlieferung) und gehört zur Sunna. Es ist wichtig zu wissen, dass die religiöse Wissenschaft, die die Gründe der Offenbarung untersucht (asbâb an-nuzûl), weit davon entfernt ist, alle Verse des Koran begründet zu haben.

Dieser Vers hat wie der vorherige nichts mit der Verschleierung zu tun. Die Gelehrten sehen jedoch eine Verbindung zwischen den beiden, indem die Verdeckung durch den Vorhang im ersten Vers nun vertieft und erweitert wird durch den zweiten Vers. Die Frauen des Propheten, die durch den Vorhang in ihren Räumen verborgen waren, müssen nun zu Hause bleiben und werden vor der Öffentlichkeit versteckt.

Hier handelt es sich wieder ausdrücklich um die Frauen des Propheten. Die Exegeten allerdings sahen darin eine Verpflichtung für alle Musliminnen. Ibn Kasîr schreibt: „Diese Sitten hat Gott den Frauen des Propheten vorgeschrieben; und die Frauen der Umma folgen ihnen darin …“. Die Gelehrten verstanden den Vers als Pflicht für alle Musliminnen, zu Hause zu bleiben und arbeiteten einen Katalog der Ausnahmefälle aus, in denen die Frau ihr Haus verlassen durfte, wie zum Pilgern, zum Freitagsgebet, zum Gericht, usw.

Vers 24:30-31

Der dritte Vers 24:30-31 lautet: „Sprich zu den Gläubigen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Scham (furûg) hüten. Das ist reiner für sie. Siehe, Allah kennt ihr Tun. Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham (furûg) hüten und dass sie nicht ihre Reize (Zinat) zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier (chimâr) über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt (die Sklavinnen), oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben, oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße zusammenschlagen, damit nicht ihre verborgene Zierat bekannt wird. Und bekehret euch zu Allah allzumal, o ihr Gläubigen; vielleicht ergeht es euch wohl.“

Das ist der einzige Vers, in dem ausdrücklich der Schleier, der chimâr, erwähnt wird. Von dem Wort chimâr kommt chamr, Wein, weil der Wein den Geist verschleiert. Der chimâr ist ein Stück Stoff, das den Kopf bedeckt und nach hinten tief auf den Rücken fällt.

Den Anlass der Offenbarung bildet ein Treffen bei einer Asma, Tochter von Murtad, auf dem die Frauen in ihren traditionellen Kleidern ohne zusätzliche Bedeckung erschienen sind. Da waren ihre Brüste und der Schmuck an ihren Füßen sichtbar. Das soll Asmaa angeekelt haben, sie sagte: „Wie hässlich ist das!“, und darauf wurde der Vers herabgesandt.

Die Botschaft ist an alle Muslime gerichtet. In diesem Vers werden die Frauen genau wie die Männer im vorigen Vers aufgefordert, mit Dezenz zu schauen und ihre Schamgegenden zu schützen. Dafür wird der Begriff furûg, Plural von farg, angewandt. furûg sind die Falten am Körper. Das sind die Achsel, der Raum zwischen Beinen und Pobacken und bei der Frau zusätzlich zwischen den Brüsten. Für Mann und Frau gilt dieselbe Aufforderung zum Schutz der furûg. Die Aufforderung, die furûg mit dem chimâr, dem Schleier, zu bedecken, gilt aber nur für die Frau. Das liegt an der Kleidung. Mann und Frau haben in Arabien ein Kleid ohne Unterkleider und eine Kopfbedeckung getragen. Das Kleid war weit und an der Brust tief ausgeschnitten. Das war unproblematisch für den Mann, bei der Frau dagegen konnte man die Brüste sehen. Daher die Aufforderung, die Brüste mit dem Schleier zu bedecken, d.h. den Schleier über die Schulter nach vorne über die Brüste ziehen.

Der Vers will ein neues sittliches Benehmen etablieren und ein neues sexuelles Schamgefühl einführen, das dem Zivilisationsstandard jener Zeit entspricht, anstelle der rohen und gleichzeitig freizügigen Sitten der Beduinen. Das wird noch klarer in dem nächsten vierten Vers.

Vers 33:59

Der vierte Vers 33:59 lautet: „Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand [dschilbâb] (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.“

Zum Anlass der Offenbarung: Die Frauen des Propheten gingen wie alle anderen Frauen nachts abseits der Siedlung, um ihre Notdurft zu erledigen. Dabei wurden sie von Männern belästigt. Diese wurden zur Rede gestellt. Sie behaupteten, sie hätten sie mit den Sklavinnen verwechselt. Da wurde der Vers herabgesandt.

In der Tat trugen freie Frauen und Sklavinnen dieselben Kleider. Um die freien Frauen von den Sklavinnen zu unterscheiden, wurden die Musliminnen aufgefordert, ihren dschilbâb, den sie normalerweise beim Ausgehen über dem chimâr tragen, über ihr Gesicht zu ziehen und nur ein Auge freizulassen. Diese Bekleidung war bei den freien Jüdinnen und Christinnen, aber vor allem bei den Perserinnen, verbreitet. Daher kommt der Tschador. Diese Art von Bedeckung sollte den sozialen Stand der Frauen zeigen und ihnen daher mehr Respekt und Schutz verschaffen. Nach einer Überlieferung soll Omar den Sklavinnen verboten haben, einen dschilbâb zu tragen und den Kopf zu bedecken wie die Musliminnen.

Vers 24:60

Der fünfte und letze Vers 24:60 lautet: „Und für diejenigen Frauen, die alt geworden sind und nicht (mehr) darauf rechnen können, zu heiraten, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Kleider ablegen, soweit sie sich (dabei) nicht mit Schmuck herausputzen. Es ist aber besser für sie, sie verzichten darauf (sich in dieser Hinsicht Freiheiten zu erlauben). Allah hört und weiß (alles).“

Der Vers zeigt am besten die Intention des Korans. Die Sexualität der Frau soll in Schranken gehalten werden, um die legale Vaterschaft nicht zu gefährden. Nach Montgommery Watt war die arabische Gesellschaft zu jener Zeit im Umbruch, das Patriarchat löste langsam das Matriarchat ab. Die neuen Besitzenden (Mekka war eine Handelsstadt) waren sehr daran interessiert, ihr Eigentum an ihre eigenen Kinder zu vererben. Deshalb gibt es neben den drei Versen über die Verhüllung der Frau mindestens sechs Verse (2:228, 2:231, 2:232, 33:49, 65:1, 65:4), die die Wartezeit vor dem Geschlechtsverkehr in den Fällen der Ehe, der Scheidung, der Wiederheirat regeln. Es ging darum, sicherzustellen, dass ein Kind vom legalen Vater ist.

Diese Sorge wird verständlich, wenn man die Verhältnisse vor dem Islam kennt. Es gab über zehn Arten von sexuellen Beziehungen. Es herrschte mehr als Libertinage, fast Promiskuität. So war es üblich, dass die Frau fremdging, wenn der Mann aus irgendwelchem Grund abwesend war. Bei diesem Durcheinander wussten alle nur eins mit Sicherheit, nämlich, wer ihre Mutter war.

Die zweite Intention ist eine moralische. Wenn die Frau keine Kinder mehr bekommen kann, ist ihre Sexualität nicht mehr kontrolliert, sie soll aber Selbstkontrolle üben. Im Sinne des Patriarchalismus wurde auch die Hierarchie unter den Geschlechtern festgelegt.

Im Vers 4:34 heißt es: „Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den andern gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe, Allah ist hoch und groß.“

Im Koran sind Mann und Frau vor Gott gleich und im Leben ist die Frau dem Mann untergeordnet. Die Sexualität der Frau wurde zugunsten des Mannes kontrolliert. Früher gab es ebenso Polyandrie wie Polygamie. Mit dem Islam gibt es nur noch Polygamie. Trotzdem wurde die Wesensgleichheit zwischen Mann und Frau nicht angetastet, das Moralische war maßgebend, und im Großen und Ganzen handelt es sich um eine Aufforderung zur Dezenz. Deshalb sehen die Islamreformer in ihrer Bekämpfung der Kleidervorschriften eine moralische Erneuerung des Islam. Mit der Sunna wurde später die Botschaft des Koran in eine andere Bahn gelenkt.

Das Frauenbild in der Sunna

Die Sunna, die aus der Überlieferung von Aussagen und Taten des Propheten besteht, entstand lange nach dessen Tod im Jahre zehn der Hijra (die Auswanderung Muhammads von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Chr., die den Beginn der islamischen Zeitrechnung markiert). Die früheste Hadithsammlung ist von Anas ben Mâlek; er starb 179 h. Der späteste Autor An-Nisâ’i starb 303 h. Al-Buchârî, dessen Sammlung nach dem Koran maßgebend für den Glauben gilt, starb 256 h. und der zweite bedeutende Hadîth-Sammler, Muslim, starb 261 h. Nach dem Tod des Propheten führte u.a. der Streit um seine Nachfolge zu einer riesigen Hadîth-Produktion, die alles Mögliche zu belegen versuchte. Die größte Sammlung von ibn Hanbal z.B., die 26.363 hadîth umfaßt, hat der Autor aus einem Fundus von 750.000 hadîth ausgewählt. Die Echtheit der hadîth wird allgemein angezweifelt, was aber irrelevant ist, weil die Muslime an ihre Echtheit glauben. Und das ist hier allein von Bedeutung, weil die Muslime bis heute danach handeln.

Über zweihundert Jahre nach dem Tod des Propheten nahm die Sunna als zweite Quelle des Glaubens ihre endgültige Form an und reflektierte das Frauenbild der hiesigen patriarchalischen Gesellschaft. Die Frau war nun eine ‚aurah. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ihr Haus verlässt, der Teufel kommt ihr entgegen.“ (at-Tirmidhî 1093). ‚Aurah bedeutet Mangel. Es kann Mangel an Sehfähigkeit (daher a´war, Einäugige) oder Schwachpunkt in der Verteidigungslinie im Krieg oder Mangel an Schutz des eigenen Hauses oder der Privatsphäre heißen. Das Wort bedeutet auch die Schamgegend am Körper, die aus den Geschlechtsteilen besteht.

Im Koran kommt der Begriff ´aurah vier Mal vor, zwei Mal im Bezug auf Häuser (33:13), einmal auf die Privatsphäre (24:58) und einmal auf die Geschlechtsteile (24:31). Die Gelehrten definierten den Begriff ‚aurah neu und unterschieden zwischen ‚aurah im engeren Sinn – das sind Geschlechtsteile und Rectum, bei der Frau zusätzlich die Pobacken –, und ‚aurah im weiten Sinn. Diese umfaßt beim Mann die Gegend zwischen Nabel und Knie, wobei die Gelehrten darüber streiten, ob Nabel und Knie dazu gehören oder nicht, und manche schließen sogar die Oberschenkel aus. Bei der Frau ist ihr ganzer Körper eine ‚aurah und die Gelehrten streiten darüber, ob Gesicht und Hände auch verdeckt sein müssen oder nicht.

Wie man sieht, entspricht die ‚aurah beim Mann ungefähr der Gegend, wo die Geschlechtsteile liegen. Die Frau dagegen wird als ganze auf ihre Sexualität reduziert. Im hadîth heißt es, die Frau ist eine ‚aurah. Nirgends steht, dass der Mann eine ist – der Mann hat eine ‚aurah. Diese Reduzierung der Frau auf ihre Sexualität verwandelte sich bald in ihre Gleichstellung mit den Geschlechtsteilen. In der Erläuterung des hadîth „die Frau ist eine ‚aurah“, schreibt al-Ahwazî: „[…] die Frau selbst ist eine ‚aurah, weil man sich für sie schämt, wenn sie sich zeigt: genau wie man sich schämt, wenn die ‚aurah zum Schein kommt. Und die ‚aurah ist das Geschlechtsteil und alles, wofür man sich schämt, wenn es sichtbar wird.“ Al-Manawî schreibt in seiner Erläuterung desselben: Die Frau ist eine ‚aurah „bedeutet, dass ihre Erscheinung und Entblößung vor den Männern verwerflich ist. Und die ‚aurah ist das Geschlechtsteil des Menschen und alles, wofür man sich schämt.“ Ende des 19. Jh. widmet Mohammad Saddiq Hassan Khan sein berühmtes Buch über die Frau im Koran an seine, wie er schreibt, „Scham“ und meint seine Ehefrau.

Aus diesem Grund wurde die Frau verteufelt, weil ihre Erscheinung allein die Männer verführt. Die Verbindung zwischen der Verteufelung und der Verführung bringt folgender hadîth zum Ausdruck: „Der Prophet sah eine Frau, da ging er zu seiner Ehefrau Zeinab und schlief mit ihr. Er sagte: Wenn eine Frau euch entgegenkommt, dann kommt sie mit dem Antlitz eines Teufels. Wenn einer von euch eine Frau sieht und sie gefällt ihm, er soll zu seiner Frau gehen, weil sie auch hat, was diese Frau hat.“

Die Frau ist ein sexuelles Objekt. Sie ist verführerisch und teuflisch. Sie stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Männer dar. Außerdem ist sie schlecht. Ali soll gesagt haben: „Die Frau als Ganzes ist böse. Und das Böseste an ihr ist, dass man auf sie nicht verzichten kann.“ Ein hadîth bei Buchârî besagt, dass die Mehrheit der Menschen in der Hölle aus Frauen besteht. Aus diesen Gründen muss sie eingesperrt werden, das ist auch gut für sie. In einem hadîth steht: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

Die Sexualisierung der Frau erreicht einen Höhepunkt mit dem Begriff al-fitna. Al-fitna bedeutet Unruhe stiften. Das geschieht, wenn die Frau etwas zeigt, was im Prinzip nicht ausdrücklich verboten ist, aber denselben Effekt wie das Verbotene hat, z.B. das Gesicht. Die Verschleierung des Gesichtes ist umstritten, alle Gelehrten sind sich aber darüber einig, dass das Gesicht, wenn es hübsch ist, verschleiert werden muss, um die fitna zu vermeiden.

Das wirft einen Blick auf das Männerbild: Der Mann ist offensichtlich ein triebhaftes Wesen, das im Angesicht der Frau nicht mehr zu kontrollieren ist. Und wenn sie noch dazu hübsch ist, dann fängt er an zu randalieren. Der Mann ist so schwach, dass er in der Frau nicht eine, sondern zehn ‚aurah sieht.

Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.“ Dasselbe soll auch Ali gesagt haben.

Trotz der Gefahr, die von den Frauen ausging, mussten sie sich nicht alle gleich verhüllen. Die ‚aurah der Sklavin war wie beim Mann vom Nabel bis zum Knie. Die Gelehrten begründeten es damit, dass sie sich anbieten muss, um gekauft zu werden. In der Tat stand sie dem Mann sexuell zur Verfügung, und er durfte ihr sogar seine Geschlechtsteile zeigen wie seiner Frau. Die Frau durfte sich natürlich nicht zeigen vor ihren männlichen Sklaven. Die freien Christinnen und Jüdinnen durften genau wie die Sklavinnen ihren Kopf und ihr Gesicht nicht verhüllen. Der Muslim darf ihren Anblick genießen. Das gehört zum Bereich der sexuellen Herrschaft. Die Muslimin ist beschützt, daher der Begriff muhassanât: Husn heißt Festung. Die anderen Frauen sind mehr oder weniger Freiwild.

Hier wird klar, dass die Sorge um Dezenz, die im Koran herrscht, längst verloren gegangen ist. Es geht nur um entfesselte Sexualität, die nur mit äußerem Zwang in Schranken zu halten ist. Hieß es im Koran noch „Schau mit Diskretion“, dann heißt es später „Du darfst nicht schauen“. Die Dezenz ist eine Kontrolle von innen, bei ihrem Fehlen und bei herrschender Sexualisierung muss die Kontrolle von außen kommen. Daher die krankhafte Geschlechtertrennung in der islamischen Gesellschaft. Wenn Mann und Frau in Kontakt kommen, dann ist das Sündigen unvermeidlich. In einem hadîth heißt es, wenn eine Frau und ein Mann sich treffen, dann ist der Teufel der Dritte. Mustafa as-Sibâ’i, der Gründer der Muslimbrüder in Syrien, schreibt 1962, dass die Zivilisation des Islam auf der Basis der Geschlechtertrennung entstanden ist, und das mache ihre Größe aus. Dagegen habe die Geschlechtervermischung in der griechischen, der römischen und der westlichen Zivilisation zu ihrem Niedergang geführt. So kann man die Weltgeschichte auch erklären.

Die Gelehrten begnügten sich nicht damit, aus der Frau ein bösartiges sexuelles Wesen zu machen, sie versuchten aus ihr ein minderwertiges Wesen zu machen. Die Frau wurde aus der Rippe Adams erschaffen – und die Rippe ist krumm. Wenn man die Rippe gerade biegen will, dann bricht sie. Das heißt, dass die Frau per Beschaffenheit mangelhaft ist. Ad-Dâremî schreibt: „Er sagte, die Frau sei aus einer Rippe erschaffen worden. Wenn man sie gerade biegt, dann zerbricht sie. So nimm Rücksicht auf sie“. Buchârî schreibt: „Seien sie mit den Frauen fürsorglich, sie wurden aus einer Rippe erschaffen. Das Krummste an ihr ist ihr Oberteil, wenn du sie gerade biegen willst, bricht sie. Wenn du sie lässt, dann bleibt sie krumm. Seien sie mit den Frauen fürsorglich“.

Diese andere Beschaffenheit der Frau stellt einen Mangel in ihrer Natur dar, der von einem hadîth erläutert wird. Nach Buchârî soll der Prophet gesagt haben, den Frauen fehle es an Vernunft und an Religion. Die Frauen fragten nach dem Grund. Er antwortete: „Ist die Zeugenaussage der Frau nicht halb so viel Wert wie die des Mannes? Das kommt von ihrem Mangel an Vernunft. Muss sie nicht während der Menstruation aufhören zu fasten und zu beten? Das kommt von ihrem Mangel an Religion.“

Die letzte Aussage führt zur Biologisierung der Frau. Die Frau mag eine Seele haben wie der Mann, ihre Biologie bringt ihr aber Nachteile. Sie kann beispielsweise keine gesellschaftliche Verantwortung tragen. In einem hadîth heißt es: „Ein Volk kann keinen Erfolg erzielen, wenn es von einer Frau angeführt wird. Es ist so, weil die Frau mangelhaft und unfähig ist, sich eine richtige Meinung zu bilden. Und weil der Herrscher verpflichtet ist, in der Öffentlichkeit aufzutreten, um die Angelegenheiten seiner Untertanen zu verwalten. Die Frau ist aber eine ‚aurah und ist dafür nicht geeignet. Deshalb darf sie weder Imam noch Qadi werden.“

Diese auf die Biologie gestützte Auffassung der Frau hat in einer anderen Form in der modernen Zeit überlebt. Beim Polemisieren mit dem Westen in der Frage der Menschenrechte für Mann und Frau unterscheiden die Muslime zwischen Gleichheit und Ähnlichkeit. Im Islam sind Mann und Frau als Menschen vor Gott gleich und genießen dieselben Rechte. In der Gesellschaft sind sie aber nicht ähnlich. Ihre Unähnlichkeit beruht auf ihren biologischen Unterschieden, was zu Konsequenzen führt. Ayatollah Murtada al-Mutahirî z.B. schreibt: „Die Welt der Frau ist anders als die Welt des Mannes, die Beschaffenheit und die Natur der Frau sind anders als die Beschaffenheit und Natur des Mannes. Das führt natürlich dazu, dass viele Rechte, Pflichten und Strafen nicht einheitlich sind.“ Dann kritisiert er den Westen, der krampfhaft versucht, für beide Geschlechter die selben Gesetze und Institutionen durchzusetzen, trotz der, wie er schreibt, „instinktiven und biologischen Unterschiede“ der beiden.

Schluss

Seit den 70er Jahren findet weltweit eine Reislamisierung statt. Die alten islamischen Vorstellungen sind unter weiten Teilen der muslimischen Bevölkerung in Deutschland und im Westen verbreitet. Unter dem Vorwand der Religionsfreiheit wird versucht, eine Gesellschaftsordnung einzuführen, die höchst problematisch ist. Das Kopftuch ist ein zentrales Element dieser Ordnung und symbolisiert die Position der Frau. Es ist nicht, wie im Diskurs ständig wiederholt wird, allein ein Zeichen ihrer Unterdrückung, denn man kann die Frau ohne Kopftuch unterdrücken. Es ist vor allem ein Zeichen ihrer Entwürdigung, weil es die Frau auf ihre Sexualität reduziert. Sie ist eine ‚aurah, und da man nicht mit entblößten Geschlechtsteilen auf die Straße geht, muss sie sich verhüllen. Deshalb sprechen die Muslime davon, dass die Frau durch das Kopftuch ihre Würde gewinnt. Sie sagen auch, dass das Kopftuch sie beschützt. Wer sich als sexuelles Objekt betrachtet, braucht natürlich einen Schutz, vor allem, wenn man die Männer als unkontrollierte triebhafte Wesen sieht.

In einer Gesellschaft, in der die Erwartungen an die Selbstkontrolle der Menschen so hoch sind, dass auch die Vergewaltigung in der Ehe bestraft wird, ist es berechtigt zu fragen, ob diese Gesellschaft solche Vorstellungen akzeptiert und verkraftet. Es heißt schließlich im Artikel Eins des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

 

 

 

 


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