Illegales Betreten unseres Kontinents

Ich vermisse den Unterschied in der sog. Flüchtlingsdebatte.

  1. Asylbewerber
  2. Einwanderer
  3. Wirtschaftsflüchtlinge/Armutsflüchtlinge

 

Zu a)

Als Asylbewerber werden Personen bezeichnet, die in einem fremden Staat um Schutz und Aufnahme vor Verfolgung (z. B. politisch) erbitten. In einem Verfahren prüft das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ gemäß dem Asylverfahrensgesetz (AsylVG), inwiefern

  • für den Asylbewerber ein Asylanspruch besteht,
  • eine Anerkennung des Asylbewerbers als Flüchtling gemäß „Genfer Flüchtlingskonvention“ (GFK) möglich ist,
  • Gründe gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vorliegen (z. B. Lebensgefahr, Foltergefahr, drohende Todesstrafe), die eine Abschiebung des Asylbewerbers verhindern.

Das Abkommen (28.07.1951, SR 0.142.30) berechtigt jede Person um Asyl zu bitten, die die Verfolgung der eigenen Person

  • aufgrund ihrer Rasse,
  • aufgrund ihrer Nationalität,
  • aufgrund ihrer Religion,
  • als Angehöriger einer spezifischen sozialen Gruppe,
  • aufgrund ihrer politischen Ansicht

rechtfertigen kann (Art. 1 GG).

Dazu muss sie sich außerhalb ihres Wohnsitzstaates befinden, dessen Staatsangehöriger sie ist.

Zur Bitte um Asyl ist eine Person ferner berechtigt, wenn sie in ihrem Heimatland nicht um Schutz bitten will oder aus den oben genannten Gründen ein Schutz von vornherein im Heimatland ausgeschlossen ist.

Aber auch Staatenlose, die sich aus den obigen Gründen nicht in ihrem Wohnsitzstaat aufhalten bzw. dorthin zurückkehren können oder wollen, gelten als Flüchtlinge.

Eine asylrelevante Verfolgung wird allerdings nicht durch jede negative Maßnahme dargestellt. Vielmehr muss es sich um eine zielgerichtete Rechtsgutverletzung handeln, die sich intensiv gegen den Asylbewerber richtet, um ihn von der Gemeinschaft auszugrenzen. Dabei müssen diese Maßnahmen so schwerwiegend sein, dass die Menschenwürde des Asylbewerbers verletzt wird und weit über das Maß hinausgeht, das in dem jeweiligen Staat üblicherweise hingenommen werden muss. Grundsätzlich ausgeschlossen werden allgemeine Notsituationen (z. B. Armut, Naturkatastrophen, Bürgerkrieg), wobei allerdings subsidiärer Schutz in Betracht gezogen werden kann.

Demnach können c) Wirtschaftsflüchtlinge/Armuitsflüchtlinge kein Asyl bei uns beantragen, Flüchtlinge, die wegen Bürgerkrieg flüchten, wie Syrer, können Asyl beantragen.

Alle anderen Personen, die über das Mittelmeer zu uns kommen, betreten unseren Kontinent illegal.

Die Politik der Bundesregierung, die politischen Ansichten der Linken und Bündnis 90/Die Grünen und die politischen Landes- und Kommunalvertreter sagen uns, wir müssen die Flüchtlinge willkommen heißen. Ich vermisse die Differenzierung Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge/Armutsflüchtlinge.

Müssen wir Menschen, die illegal nach Europa kommen, einreisen lassen? Müssen wir diese Menschen versorgen?

Müsste nicht die europäische Politik und die Bundesregierung veranlassen, dass diese Menschen, die versuchen illegal Land zu betreten, auf sichere Boote umgesetzt werden und zurück geschickt werden? Ich würde das mit JA beantworten.

Es gibt viele Afrikanische Länder, in die auch europäische Politiker reisen, um dort Urlaub zu machen. Warum gehen die afrikanischen Menschen nicht in diese Länder, deren Kulturkreis es auch ist?

Nun, sie müssen dort arbeiten und sich integrieren.

Illegal nach Europa und insbesondere nach Deutschland zu kommen, heißt: ich bekomme eine zigfach bessere Unterkunft, als ich in meinem Heimatland hatte, ich bekomme Geld für illegale Einreise. Und niemand kann anderen hinter die Stirn gucken und keiner der Politiker, die uns zu einer Willkommenskultur zwingen, können uns sagen, ob diese Illegalen bereit sind, sich zu integrieren.

Zu b)

Das wird vorher überhaupt nicht geprüft. Natürlich können, wenn Deutschland ein Einwanderungsgesetz hätte wie Australien z.B. oder Kanada, auch Armutsflüchtlinge, erfüllen sie die Kriterien, nach Deutschland einwandern. Also, das Einwanderungsland sucht sich die Einwanderer aus. Wer die Kriterien nicht erfüllt, kann nicht einwandern.

Dass muss beachtet werden, wenn jemand nach Australien einwandern möchte:

Wer dauerhaft nach Australien auswandern will, benötigt dafür ein unbefristetes Visum. Zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Visa zählen das für die Einwanderung als Partner oder Familienmitglied sowie das Visum für qualifizierte Fachkräfte. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie jeweils erfüllen müssen.

Zur Verwandtschaft nach Australien auswandern

Wer in seinem Verwandtenkreis einen australischen Staatsbürger hat, kann vor dem Hintergrund der Familienzusammenführung nach Australien auswandern. In diese Kategorie fallen Kinder, Eltern, Lebenspartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Verwandte.

Wenn Eltern zu ihren Kindern nach Australien auswandern wollen, zählt es zu den Voraussetzungen, dass mindestens die Hälfte aller Kinder der Eltern in Australien leben. Es dürfen also in keinem bestimmten Land mehr Kinder sesshaft sein als in Australien. Die Kosten für ein unbefristetes Visum sind außerordentlich hoch und liegen bei über 30.000 Australischen Dollar, also umgerechnet weit mehr als 20.000 Euro.

Andere Verwandte können nur dann zur Familienzusammenführung nach Australien auswandern, wenn sie oder ihre Lebenspartner keine weiteren Familienangehörigen außerhalb Australiens mehr haben.

Grundsätzlich ist es Voraussetzung für ein unbefristetes Visum zwecks Familienzusammenführung, einen Bürgen vorweisen zu können. Dieser muss ebenfalls australischer Staatsbürger sein. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Einwanderer auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind.

Voraussetzungen für ein Fachkräfte-Visum

Dauerhaft nach Australien auswandern lässt sich auch mit einem Fachkräfte-Visum. Voraussetzung, um überhaupt einen Antrag für ein solches Visum stellen zu können, ist eine vorher eingereichte Interessensbekundung, die sogenannte Expression of Interest (EOI). Hier listen Sie all Ihre Qualifikationen wie etwa Ausbildung und Berufserfahrung auf.

Außerdem muss Ihr Beruf auf der sogenannten SOL-Liste (Skilled Occupation List) stehen, die auf der Internetseite der australischen Einwanderungsbehörde „immi.gov.au“ einsehbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. Hier finden sich diejenigen Berufe, für die aktuell in Australien Fachkräfte gesucht werden.

Erst im Anschluss an die EOI erhalten die besten oder meistgesuchten Fachkräfte eine Einladung der australischen Regierung, ein Visum zu beantragen. Alternativ kann Sie auch ein australischer Arbeitgeber direkt kontaktieren und eine Einladung aussprechen.

Fachkräfte-Visum: Das Punktesystem

Ob Ihr Antrag auf ein unbefristetes Fachkräfte-Visum erfolgreich ist, hängt davon ab, wie Sie in dem speziellen Punktesystem abschneiden. Dieses soll sicherstellen, dass nur die qualifiziertesten Arbeitnehmer nach Australien einwandern.

In die Bewertung des Punktesystems fließen dann unterschiedlichste Eigenschaften ein. Mindestens 60 Punkte sind notwendig, um überhaupt für ein Visum infrage zu kommen. So sind unter anderem das Lebensalter, die Englischkenntnisse, die Berufserfahrung sowie Ausbildung von großer Bedeutung. Je mehr Punkte Sie erzielen, desto besser stehen die Chancen für Sie nach Australien auszuwandern.

Die europäischen Politiker, die Bundesregierung, die Landes- und Kommunalpolitiker sprechen von Willkommenskultur. Ich frage diese Mandatsträger, die ja ständig wiederholen, wir müssen helfen, helfen, helfen. Ist diesen Mandatsträgern nicht bewußt, dass sie zerstören und nicht helfen? Sie zerstören das Leben der zurückbleibenden Menschen. Diese Menschen haben keine Zukunftsperspektive mehr, die Sozialsysteme in diesen Ländern brechen zusammen. Unsere europäischen und deutschen Mandatsträger sind skrupellose Täter, die helfen, dass sich Länder leeren. Das ist unverantwortlich, das hat nichts mit Hilfe, helfen, Willkommenskultur zu tun. Das ist ignorant, einfältig und dumm. Unsere Mandatsträger könnte man als Anarchisten bezeichnen, denn sie fördern mit ihren sog. Gutmenschen-Entscheidungen die Anarchie in Deutschland und in Europa.

Das Herumgeeiere und die miserablen Gesetze und persönliche Motivationen und Neigungen, andere zu pämpern können wir uns nicht mehr gefallen lassen. Werden die jetzigen Mandatsträger, wenn hier Bürgerkriege ausbrechen, die Sozialsysteme zusammenbrechen dann für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden? Die Bundestagsabgeordneten besitzen Immunität und haben die Möglichkeiten, jederzeit bei Nacht und Nebel Deutschland zu verlassen. Die Landes- und Kommunalpolitiker haben es da etwas schwerer, bei Nacht und Nebel abzuhauen.

Diskutiert werden muss auch, dass Europa islamistisch unterwandert wird. Auch das wird ignoriert. Es werden keine Maßnahmen getroffen, das zu verhindern. Hier Informationen zum Kopftuch. Ein unauffälliger Schritt der islamistischen Unterwanderung ist das Kopftuch:

Ralf Ghadban zum Frauenbild, dass sich  hinter dem Kopftuch verbirgt. Der Philosoph, Islamwissenschaftler und promovierte Politologe stammt aus dem Libanon.

 

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63294/ralf-ghadban?p=all

 

 

 


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