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31.01.2019 – 19:38
Polizei Köln
POL-K: 190131-4-K Versammlungslage im Stadthaus Deutz – Polizei Köln leitet Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer ein
Köln (ots)
Personalien von 64 beteiligten Personen festgestellt, zwei Aktivisten zur Identitätsfeststellung ins Polizeipräsidium gebracht
Nach einer Aktion mehrerer linksorientierter Demonstranten im Stadthaus Deutz hat die Polizei Köln seit heute Mittag (31. Januar) diverse Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Aktivisten eingeleitet. Bereitschaftspolizisten durchsuchten den Bürotrakt des Gebäudes, trafen sechs Verdächtige an und erteilten ihnen Platzverweise. Im Foyer des Stadthauses hatten sich zeitgleich mehrere Dutzend Anhänger des Autonomen Zentrums und der Bauwagenszene getroffen und hielten dort eine nicht angemeldete Versammlung ab. Polizisten stellten die Personalien aller Versammlungsteilnehmer fest. Da die Einsatzkräfte die Identität von zwei Aktivisten am Einsatzort nicht zweifelsfrei feststellen konnten, brachten sie sie ins Polizeipräsidium. Kriminalbeamte führen derzeit Maßnahmen zur Identifizierung der noch Unbekannten durch.
Die Stadt Köln stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.
Nach ersten Ermittlungen waren die Aktivisten gegen 13 Uhr in das städtische Gebäude eingedrungen. Vereinzelte Personen rannten in die Büroetagen, beschmierten Wände und warfen in mindestens einem Raum Aktenordner aus dem Fenster. Mitarbeiter der Stadt machten gegenüber den Beamten Angaben, dass es auch zu Diebstählen gekommen sei.
Im Arbeitsbereich eines Dezernenten verstreuten Vermummte weißes Pulver. Spezialisten der Feuerwehr untersuchten die Substanz und stellten schnell fest, dass es sich um Speisestärke handelte.
Eine Splittergruppe stieg auf das Dach des 16-stöckigen Gebäudes, zündete „Pyrotechnik“ und entfalteten ein großes Banner. Mit dieser Aktion brachten sich die Beteiligten bei den derzeitigen winterlichen Bedingungen selber in extreme Gefahr.
Gegen die Aktivisten leiteten die Polizisten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Die Demonstranten müssen sich wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz verantworten. (he/mw)
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