Herrn
Dr. Georg Thiel
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Öffentlich
Kopie: Herrn Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble, Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier
Sehr geehrter Herr Dr. Thiel, Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble, Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier
Am 30. Juni 2017 wurde „mehrheitlich“ abgestimmt für das NetzDG. Bekannt ist, dass mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein müssen, damit bei der Abstimmung für oder gegen ein Gesetz der Bundestag beschlussfähig ist. Es ist nachweislich aus der damaligen öffentlichen Sitzung, die jeder sich nochmals auf der Seite des Deutschen Bundestages anschauen kann, erkenntlich, dass nicht der Mehrheit der damaligen Abgeordneten anwesend waren. Ich finde es undemokratisch und verwerflich, ja sogar „korrupt und kriminell“, dass der damalige Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert und die anwesenden Abgeordneten nicht die Beschlussfähigkeit in Frage gestellt haben, ob wohl allen bewusst war, dass der Bundestag was die Abstimmung zu dem NetzDG anlangt, nicht beschlussfähig war. Alle Abgeordneten, die damals nicht im Bundestag zugegen waren und alle Abgeordneten, die über das NetzDG abgestimmt haben und heute noch im Bundestag sitzen, haben meines Erachtens keinen Anspruch mehr auf ihr Bundestagsmandat. Sie haben nicht den Auftrag der Wähler wahrgenommen, sie waren nicht anwesend und die anwesend waren, haben wissentlich ihre eigene Beschlussfähigkeit nicht in Frage gestellt. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen moralische Werte des Verhaltens eines Bundestagsabgeordneten, dass ist für mein Dafürhalten sogar „kriminelles Verhalten“. Das ist m.E. arglistigeTäuschung der Rechtsstaatlichkeit.
Ich fechte hiermit die Abstimmung über das NetzDG wegen Missachtung der damaligen Beschlussfähigkeit hiermit an. Ich fordere darüber hinaus, dass vor einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit des Bundestages festgestellt werden muss. Es gibt elektronische Abstimmungsmöglichkeiten, mit der ohne Aufwand die Beschlussfähigkeit festgestellt werden kann und insbesondere, wenn über ein Gesetz abgestimmt wird, sollte zusätzlich die elektronische Abstimmung eingesetzt werden.
Hochachtungsvoll
Hannelore Thomas