Was ist Gemeinnützigkeit

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Offenes Schreiben

 

Betr. Deutscher Kinderschutzbund und Deutscher Kinderschutzbund NRW

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich hatte vor, an den Deutschen Kinderschutzbund zu spenden. Deshalb habe ich recherchiert und mir die Satzungen des Deutschen Kinderschutzbundes und des Deutschen Kinderschutzbundes NRW angeschaut sowie die Aktivitäten, die vom Dachverband und dem Landesverband NRW angeboten werden. Es ist sehr schwer, sich über diesen gemeinnützigen Verein ein Urteil zu bilden, da es unzählige Ableger

Von Institutionen gibt, die viele sehr unterschiedliche Sachen anbieten.

 

Nun tauchen viele Fragen auf, ob der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Kinderschutzbund NRW gemäß seiner Satzungen wirklich gemeinnützig arbeiten.

 

Begründung:

 

Deutscher Kinderschutzbund NRW

 

Ich verweise auf die Satzung § 2:

 

Der Verein fördert „kinderfreundliche Entscheidungen“ und berät „bei Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen“.

Der Verein kann auch Lob und Kritik hinsichtlich des Bundeskinderschutzgesetzes üben. Erlaubt es jedoch die Gemeinnützigkeit, wenn der Verein sich in einer Expertenanhörung (Apr 16/566 Ausschussprotokoll) dagegen ausspricht, dass sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen in NRW austauschen dürfen. Experten wie Ärzte Nordrhein, Ärzte Westfalen-Lippe, Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, Bund der Kriminalbeamten befürworten den Austausch. Ärzte dürfen sich austauschen, wenn sie eine Diagnose haben, sie dürfen sich aber nicht bei Verdacht austauschen um für die ICD-10 T74 ff. eine Diagnose zu erstellen. Der Deutsche Kinderschutzbund vertritt hier nicht eine überfällige Forderung zum Schutze der Kinder, sondern versucht kraft seiner Macht als Verein die Meinung der Gesundheitsministerin zu bekräftigen. Das politische Handeln für eine Partei ist augenscheinlich den schriftlichen Stellungnahmen des Deutschen Kinderschutzbundes NRW zu entnehmen. Es sind politische Forderungen,

die nichts mit der gemeinnützigen Aufgabe des Vereins übereinstimme

 

Ich zitiere:

 

„… sondern ein verantwortungsvolles und geordnetes Miteinander von Fachkräften der Gesundheitshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe“

„… einer Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ bzw. Kinderschutzfachkraft1.“

 

Frau Prof. Dr. Flösser kritisiert das „einseitige Herausgreifen einer Berufsgruppe“

Diese Äußerung widerspricht der Satzung des Vereins § 2. Denn hier steht, der Verein fördert kinderfreundliche Entscheidungen.

Ärzte zu bekämpfen, die bei subtilen Kindesmisshandlungen keine Diagnose erstellen können, müssen sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung über das

Frühwarnsystem austauschen dürfen. Das ist eine kinderfreundliche Entscheidung.

Nur Ärzte – egal ob Frauenärzte, Kinderärzte, Zahnärzte, Röntgenärzte etc. -sind dafür ausgebildet bzw. müssen sich weiterbilden um in der Lage zu sein, auch bei einer subtilen Kindesmisshandlung eine Diagnose zu erstellen, dafür müssen sie sich austauschen dürfen.

Haben Ärzte einen Verdacht, ob ein Kind HIV, oder Scharlach oder Masern oder Ebola hat, dürfen sich Ärzte austauschen, und deshalb müssen sie sich auch bei den ICD-10 T74ff austauschen dürfen, wenn sie einen Verdacht haben. Das fordern in Nordrhein-Westfalen die Piratenpartei, die FDP und die CDU. Ein gemeinnütziger Verein verstößt gegen seine zugestandene Gemeinnützigkeit, wenn er gegen diese längst überfällige Forderung sich äußert wie eine Partei, nämlich wie die Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen Bündnis 90/Die Grünen.

Die Begründung des Deutschen Kinderschutzbundes NRW , dass Ärzten in NRW nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich bei Verdacht der ICD-10 T74ff austauschen zu dürfen, um eine Diagnose zu erstellen, um dann zum Wohle des Kindes handeln zu können, ist identisch mit der politischen Begründung der Gesundheitsministerin NRW. Wo sind hier die Gemeinnützigkeit und die Überparteilichkeit noch gegeben:

Auskunft des Deutschen Kinderschutzbundes NRW:

„Das Land fördert die Fachberatung im Bereich der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als landesweite Fachberatung für bezahlte und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen seit 1991 mit der jährlich gleichbleibenden Summe von ca. 26.000 €.“

 

„Für die Projekte im Kompetenzzentrum Kinderschutz, von denen wir in diesem Jahr 3 Teilprojekte bearbeiten, haben wir 1 ½ Personalstellen. Die Personalkosten sind über die Landesförderung gedeckt. In diesen Projekten werden sehr viele Arbeitshilfen, Expertisen, Referenzwerke und Handreichungen erarbeitet. Da sich diese „Erzeugnisse“ zum Teil an interessierte Bürgerinnen und Bürger richten und zum Teil an Fachleute und deshalb sehr breit gestreut werden, sind damit erhebliche Graphik-, Druck- und Portokosten verbunden. Auch diese sind zum größten Teil über die Landesförderung gedeckt.“

 

Und zusätzlich berät nicht der Deutsche Kinderschutzbund NRW die Gesundheitsministerin, sondern fordert wie diese „dass das einseitige Herausgreifen einer Berufsgruppe“ – hier die Ärzteschaft – nicht sein darf. Wer denn sonst als ein Arzt ist in der Lage, eine Diagnose betreffend hier ICD-10 T74ff zu stellen? Frühe Hilfen, Jugendämter; Sozialpädagogen?

 

Ist des Weiteren dem Deutschen Kinderschutzbund NRW e.V. die Gemeinnützigkeit erteilt für:

 

„Mit dem Qualitätszeichen „OK für Kids“ zeichnen der Deutsche Kinderschutzbund und TÜV NORD erstmalig in Deutschland kinderfreundliche Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen aus. Der Deutsche Kinderschutzbund – unter Federführung des DKSB – Landesverbandes NRW – entwickelt die Kriterien für den jeweiligen Bereich. „

 

Auf den Seiten des Deutschen Kinderschutzbundes NRW e.V. steht:

 

Ein sicheres Gefühl für Eltern und Kinder

Ob Hotels, Freizeitparks oder Kinder- und Jugendreisen: Mit dem Siegel „OK für Kids“ zeichnen der Deutsche Kinderschutzbund und der TÜV kinderfreundliche Unternehmen sowie kinderfreundliche Produkte und Dienstleistungen aus. Der Kinderschutzbund entwickelt unter Federführung des DKSB Landesverbandes NRW e.V. die Kriterien für Kinderfreundlichkeit. Dabei arbeitet er sowohl mit Kindern als auch mit Fachleuten zusammen. Der TÜV Nord beurteilt und zertifiziert die Unternehmen vor Ort. Dabei achten die „Prüfer“ etwa darauf, ob Betreuer pädagogisch ausgebildet sind, ob kindgerechte Mahlzeiten serviert werden oder ob interessante Freizeitangebote für Kinder gemacht werden. So können Eltern sicher sein, dass sie aus der Fülle der Möglichkeiten ein kinderfreundliches Angebot wählen, das von unabhängiger Seite geprüft wurde.

Idee wird auf weitere Lebensbereiche ausgedehnt

Nachdem in den vergangenen Jahren Hotels und Freizeitparks als kinderfreundlich zertifiziert wurden, haben die TÜV-Tester im Jahr 2010 den Reiseveranstalter RUF Kinder- und Jugendreisen mit dem Gütesiegel „OK für Kids“ für den Kinderbereich ausgezeichnet. Im Moment werden Kriterien für weitere Bereiche entwickelt, die auf Kinderfreundlichkeit getestet werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie im Netz www.okfuerkids.de oder bei den Materialien, die wir für Sie zusammengestellt haben. Kinderfreundliches Reisen: Empfehlungen des DKSB LV NRW e.V. – Checkliste für Eltern, sie liest sich wie die Reklame irgendeines Reiseveranstalters.

Ich finde diese Tätigleiten nicht unter § 57 der AO aufgelistet.

Die Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. (Berlin) und das ist auch die Ansicht des Deutschen Kinderschutzbundes NRW e.V. zur Beschneidung an minderjährigen Jungen lautet u.a.

 

„3. Trotz der kritischen Haltung des Deutschen Kinderschutzbundes gegenüber medizinisch nicht indizierter Beschneidung von Jungen, ist derzeit den vom Ethikrat formulierten Mindestanforderungen aus unserer Sicht zu entsprechen. Diese sind

  • die Anerkennung des entwicklungsabhängigen Vetorechtes des betroffenen Jungen,
  • eine qualifizierte Schmerzbehandlung,
  • die fachgerechte Durchführung des Eingriffs und
  • die umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten „

 

In § 2 des DKSB und des Landesverbandes NRW steht u.a.

 

 

„er setzt sic für die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, die Förderung der geistigen, psychisch en, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder etc etc.“

 

Wie kann der Deutsche Kinderschutzbund e.V. – Bundesverband noch Landesverband – gemeinnützig sein, wenn er der Sicht des Ethikrates folgt und keine Verfassungsbeschwerde, die er als Verein gegen das Gesetz zur Beschneidung an minderjährigen Jungen hätte einreichen können, einreicht.

 

Denn die Auffassung des Ethikrates und die Zustimmung des Deutschen Kinderschutzbundes hierzu, sind verfassungswidrig und verstoßen gegen das Grundgesetz. Wohlgemerkt der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich für die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder ein? – So steht es jedenfalls in der Satzung geschrieben.

 

Nach neuesten psychologischen Erkenntnissen führen Schmerzerfahrungen von Säuglingen und Kleinstkindern zu psychotraumatischen Reaktionen, die das Kind in seiner Entwicklung schädigen können. Fest steht auch, dass das Risiko einer Entzündung nach einer Beschneidung, die unter Umständen lebenslange Probleme – etwas beim Wasserlassen – nach sich zieht, stets gegeben und nicht auszuschließen ist. Vor einer OP sichert sich ein Arzt mit seinen AGBs hiergegen ab. Auch das Recht auf eine „von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes „ BGBl. I 1973, S. 1725; BT.Drs. VI/3521 seit 1973 in Kraft)muss bei einem irreversiblen Eingriff im Genitalbereich hinterfragt werden.

Die Beschneidung stellt nach aktuell geltender Rechtslage eine vorsätzlich herbeigeführte Verletzung der körperlichen Integrität mit der Folge eines krankhaften Zustands, also mindestens eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar. Da eine Einwilligung durch einen Minderjährigen weitestgehend ausgeschlossen ist, ist eine Rechtfertigung der Beschneidung nicht gegeben. Hinzu kommt, Dass eine Narkose für einen 8 Tage alten Säugling ein hohes medizinisches Risiko beinhaltet und eine Beschneidung ohne Narkose erst recht gegen Artikel 2 Absatz 2 verstößt.

Ein gemeinnütziger Verein für Rechte und das Wohl der Kinder hätte vorschlagen müssen, dass Kinder ab einem bestimmten Alter selbst über eine Beschneidung bestimmen dürfen. Ein gemeinnütziger Verein müsste auch wissen, dass Jungen und Mädchen gleich sind nach dem Grundgesetz und gemäß § 2 der beiden Satzungen hätten beide Vereine gegen das Gesetz vorgehen müssen, wenn es wirklich die Interessen der Kinder verbreiten will, Medien, Gesellschaft und Politik überzeugt, dass das Gesetz keine kinderfreundliche Entscheidung war. Beide Vereine haben nicht interveniert.

 

Beide Vereine behaupten überparteilich und überkonfessionell zu sein.

 

Beide Vereine haben hier weder überparteilich noch überkonfessionell beraten oder für die in der UN Kinderrechtskonvention festgelegter Rechten gekämpft. Der Verein bekommt riesige Summen an Spendengeldern und es hätte ihm gut zu Gesicht gestanden, für die Kinder hier einen Prozess vor dem Verfassungsgericht zu führen oder die Vereine hätte ihre ganze Macht eingesetzt, Herrn Gauck zu überzeugen, vor Unterzeichnung des Gesetzes die Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.

Ich frage auch, was hat es mit Gemeinnützigkeit und § 57 Abs. 2 zu tun, wenn von den Spenden eine Postkartenaktion zur Bundestagswahl 2013.bezahlt wird: „Wenn ich Bundeskanzlerin wäre…“

 

Die Forderungen

  • Die Finanzierung Früher Hilfen durch unterschiedliche Leistungsträger und
  • die Verankerung „Integrativer Familienhilfe und
  • die Schaffung individueller Rechtsansprüche auch für Frühe Hilfe
  • der Ausbau Früher Hilfen für schwangere Frauen und werdende Väter
  • die Finanzierung der Netzwerkarbeit
  • die Finanzierung der Leistungen regionaler Netzwerke

 

sind alles Forderungen politischer Parteien. Ist der Deutsche Kinderschutzbund e.V. eine politische Partei?

 

Spenden werden auch verwendet für die Kampagne „Leuchttour

 

Eine Entdeckungsreise rund um Erneuerbare Energien und Klimaschutz. Leuchttour ist ein mobiler Lernort, der Kinder spielerisch mit den Themenschwerpunkten Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Windenergie vertraut macht, und für einen bewussten, sparsamen Umgang mit Energie und den Schutz der Umwelt sensibilisiert. „ Was hat das bitte mit $ 2 der beiden Satzungen des Deutschen Kinderschutzbundes zu tun? Diese Themen sind in der Satzung nicht definiert, trotzdem werden die gemeinnützig eingesammelten Spenden hierfür ausgegeben.

 

Leider ist die gemeinnützliche Arbeit kaum ersichtlich. Erschlagen wird man bei der Recherche nach „Deutscher Kinderschutzbund“ von unendlich unüberschaubaren Verknüpfungen zu Vereinen, Organisationen, etc.

 

Außerordentlich befremdlich ist es und hat absolut nichts mit einem gemeinnützigen Verein etwas zu tun, wenn der Deutsche Kinderschutzbund in eigener Sache begutachtet, ob ein Kind missbraucht worden ist oder nicht. In diesem Fall, den ich persönlich kenne, hätte das Kind einem Rechtsmediziner vorgestellt werden müssen. Stattdessen übernahm das Jugendamt selbstherrlich die Meinung eines Kinderschutzbundes und hat damit beigetragen, dass sich das Kind noch heute im persönlichen direkten Einwirkungsbereich eines potenziellen Verdächtigen befindet.

 

Diese Sache ist nunmehr einem Anwalt übergeben worden. Hier hat der Deutsche Kinderschutzbund nicht nur in breitem Umfange seine Kompetenz in Form von Eigenmacht überschritten, sondern die Aufgaben eines sachverständigen – gerichtlich vereidigten – Arztes in anmaßender Selbstherrlichkeit übernommen.

 

Hier habe ich auch zu einem konkreten Fall folgende Fragen hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des Deutschen Kinderschutzbundes Es betrifft im konkreten Fall den Deutschen Kinderschutzbund in Köln, also NRW.

Eine Bekannte von mir hat beim Jugendamt und beim Deutschen Kinderschutzbund gemeldet, dass ihre Enkeltochter missbraucht sei. Das Jugendamt der Stadt Köln hat den Deutschen Kinderschutzbund beauftragt, den Kindesmissbrauch durch eine Kinderdiagnostik zu prüfen. Den Auftrag hat der Deutsche Kinderschutzbund an die Praxis Frau Dibbem, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin weitergereicht:

 

  1. Hat der Deutsche Kinderschutzbund vom Jugendamt der Stadt Köln für den Auftrag eine Rechnung erhalten bzw. für den erhaltenen Auftrag an das Jugendamt etwas bezahlt? (m.E. spielt das keine Rolle, ob das aus Spendenmitteln bezahlt worden ist, sondern der Vorgang an sich. Die Abwicklung ist wie bei einem Dienstleistungsunternehmen)
  2. Hat die Therapeutin Frau Diddem für die Kinderdiagnostik eine Rechnung an die Deutsche Kinderhilfe geschickt?

 

Ich finde diese Abwicklung, Jugendamt beauftragt einen gemeinnützigen Verein, eine Kinderdiagnostik zu erstellen, der gemeinnützige Verein bittet dann eine therapeutische Praxis um die Kinderdiagnostik Was hat das mit Gemeinnützigkeit nach $ 57 AO zu tun? Ein Verein muss das tun, was er genau in seiner Satzung angemeldet hat. Weichen das Handeln und die Tätigkeiten des Vereins davon ab, muss der Verein eine Satzungsänderung beantragen und erneut die Gemeinnützigkeit prüfen lassen

 

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

 

Hannelore Thomas

 


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