RAF-Terroristin Verena Becker

Wenn ich die Berichterstattung über die Verhandlung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker lese, kommt mir das Buch von Jürgen Roth „Gangsterwirtschaft“ in den Sinn. In diesem Verfahren wir wieder einmal deutlich, wie manche Richter sich in keinster Weise bemühen, die Geschehnisse eines Prozesses im Sinne oder auch zu Ungunsten aller Beteiligten aufzuklären. Stattdessen wird dem Buback-Sohn „Tunnelblick“ vorgeworfen. Spricht der Richter hier von sich persönlich und verwechselt er hier nicht etwas? Das nicht alle Richter sich mit den Tatgeschehen beschäftigen, dass sie zum Teil auch das tun, was Politik möchte oder der Staat, dass viele daran interessiert sind, dass es nicht ausreichend Richter gibt, damit vieles unter den Teppich gekehrt werden kann, dass wissen wir alle. Wichtig, dass wir uns davon nicht entmutigen lassen dürfen und wir uns wehren müssen und unsere Meinung zu diesen seltsamen „Verhältnissen“, die bei Gericht herrschen, kund tun. Täterschutz vor Opferschutz ist in Deutschland ziemlich beliebt.


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