Kein Geld und trotzdem Schulden machen

Justizminister Kutschaty hat auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 1.6.2014 gegen Herrn Oberbürgermeister Roters, Herrn Martin Börschel und Frau Kirsten Jahn mit Schreiben vom 27. Juni 2014 antworten lassen. Ich füge nachstehend die Antwort hier bei: Kommunalaufsicht;

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln, Herrn Jürgen Roters sowie die Ratsmitglieder Martin Börschel und Kirsten Jahn

Ihr Schreiben vom 01.06.2014 an den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Thomas Kutschaty

„Sehr geehrte Frau Thomas,

vielen Dank für Ihr o.a. Schreiben vom 01.06.2014. Das Justizministerium hat mir das Schreiben zuständigkeitshalber zugeleitet. Mit Ihrem o.a. Schreiben erheben Sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Köln sowie gegen die Ratsmitglieder Martin Börschel und Kirsten Jahn.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Bürgermeister selbst ist in Nordrhein-Westfalen nicht möglich, da dieser keinen Dienstvorgesetzten hat. Dies bedeutet aber nicht, dass sein Tun keiner weiteren Kontrolle unterliegt. Das persönliche Verhalten des Bürgermeisters kann von der Aufsichtsbehörde nur auf der Grundlage des Disziplinarrechts geprüft werden. Insoweit stehen der Bezirksregierung Köln als zuständiger Stelle im Sinne des Disziplinarrechts Befugnisse zu, falls es Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens des Bürgermeisters gibt.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann das persönliche Verhalten bzw. die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung eines Bediensteten/einer Bediensteten einer Behörde gerügt werden.

Da Ratsmitglieder keine Bediensteten einer Behörde (in diesem Fall der Stadt Köln) sind, sind Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Herrn Börschel und Frau Jahn nicht möglich.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales ist oberste Kommunalaufsichtsbehörde und prüft, ob die zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Aufsicht im rechtlich zulässigen Rahmen

wahrgenommen haben. Eine weitergehende Prüfungskompetenz steht der obersten Kommunalaufsichtsbehörde nicht zu.

Ich habe Ihre Beschwerde daher an die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag“

Es ist natürlich auch möglich, sich über die Gemeindeordnung auch gegen Herrn Börschel und Frau Schwarzmann Jahn zu wehren. Ich habe nämlich alle drei Personen nach der Einschätzung gefragt, wieviel wirklich der Bau des Jüdischen Museums kosten soll. Hierauf habe ich eine Antwort erhalten, die, sollte der Bau mehr kosten als von Rot/Grün angegeben, ich verwenden kann, falls die Kosten höher sind als von Rot/Grün mitgeteilt.


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