HEUTE KRITISIEREN GREENPEACE UND DIE GRÜNEN DAS WOFÜR SIE 2000 ein Gesetz erlassen haben

in Wikipedia habe ich zum EEG folgendes gefunden. Das EEG wurde 2000 eingeführt.
HIER BEGRÜSSEN DIE GRÜNEN UND GREENPEACE NOCH LAUT WIKIPEDIA DAS EEG – Jetzt stehen die Wahlen vor der Türe und schwups MUSS DAS WIKIPEIA FÜR GREENPEACE UND DIE GRÜNEN NEU UMGESCHRIEBEN WERDEN
Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen[Bearbeiten]
Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind durch die besondere Ausgleichsregelung im EEG zum Schutz ihrer internationalen und intermodalen Wettbewerbsfähigkeit von der EEG-Umlage teilweise befreit (§ 40 EEG sowie zugehörige Regelungen §§ 41 – 44 EEG). Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Stromverbrauch über 1 GWh/a (bis 31. Dezember 2011: 10 GWh/a) und einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens von mindestens 14 %. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die EEG-Umlage für das Unternehmen wie folgt begrenzt: Für den Stromanteil bis 1 GWh/a wird die EEG-Umlage nicht begrenzt. Für den Stromanteil zwischen 1 und 10 GWh/a sind 10 % der EEG-Umlage zu bezahlen. Für den Stromanteil zwischen 10 und 100 GWh/a sind 1 % der EEG-Umlage zu bezahlen. Für den Stromanteil über 100 GWh/a beträgt die EEG-Umlage 0,05 Cent/kWh. Für Betriebe mit einem Strombezug über 100 GWh/a und einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von mindestens 20 % ist die EEG-Umlage auf 0,05 Cent/kWh begrenzt. Für Schienenbahnen gilt ein Stromverbrauch von 10 GWh/a als Voraussetzung. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird die EEG-Umlage wie folgt begrenzt: Für 10 % des Stromverbrauchs wird die EEG-Umlage nicht begrenzt. Für den übrigen Verbrauch beträgt die EEG-Umlage 0,05 Cent/kWh.

Sonderregelungen für
stromintensive Unternehmen ab 2013
reduzierte EEG-Umlage (§ 41 EEG)(1) (2) Reduzierung der Umlage
für Verbrauch EEG-Umlage
bis 1 GWh/a 100 %
über 1 GWh/a bis 10 GWh/a 10 %
über 10 GWh/a bis 100 GWh/a 1 %
über 100 GWh/a 0,05 ct/kWh
Sonderregelung bei Verbrauch
über 100 GWh/a und Stromkosten
min. 20 % der Bruttowertschöpfung 0,05 ct/kWh

(1) Voraussetzungen:
min. 1 GWh/a Stromverbrauch,
Stromkosten min. 14 % der Bruttowertschöpfung

(2) Eigenerzeugung ist von EEG-Umlage befreit

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums vom März 2012 war durch diese Regelungen zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte des industriellen Stromverbrauchs ganz oder teilweise von der EEG-Umlage befreit, wodurch sich die EEG-Umlage für die Letztverbraucher 2011 um etwa 0,9 ct/kWh erhöht hat.[2] Die Zahl der befreiten Unternehmen hat nach der EEG-Novell 2012 erheblich zugenommen. Die Bundesregierung erwartet, dass 2013 voraussichtlich etwa zweieinhalb Mal so viele Unternehmen wie bisher von der Sonderregelung profitieren können.[37] Diese Entlastung stieß mit Blick auf Wettbewerbsverzerrungen, Mehrbelastungen für Privatverbraucher und ökologisch fragwürdige Anreizeffekte auf breite Kritik.[38][39][40] Die EU-Kommission leitete aufgrund dessen im Juni 2012 sogar ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland ein.[41]

Im Mai 2012 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Evaluierungsbericht, in dem die Ausnahmeregelungen für die Großindustrie kritisiert werden. So betrachte die Netzagentur die „Reduktion des EEG-umlagepflichtigen Letztverbrauchs aufgrund der Ausweitung der Privilegierungsregelungen mit Sorge“, da mit den derzeit geltenden Regelungen die privilegierten Unternehmen zwar ca. 18 % des Stroms verbrauchten, allerdings nur 0,3 % der EEG-Umlage trügen. Zukünftig gelte es, eine bessere Balance zwischen Großverbrauchern sowie kleineren und mittleren Unternehmen sowie Haushaltskunden zu finden. Durch die Privilegierung der stromintensiven Industrie würde diese um ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich entlastet, die Kosten würden auf nichtprivilegierte Unternehmen sowie Privathaushalte abgewälzt.[42][43]

Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium planen, die Ausnahmeregelungen zurückzufahren, um so den Kostenanstieg zu dämpfen. Unternehmen, die nicht im „intensiven internationalen Wettbewerb“ stehen, sollen sich zukünftig wieder stärker am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligen.[44] Nach Einschätzung der KfW hat die deutsche Industrie von der Energiewende profitiert; eine wettbewerbliche Benachteiligung sei aufgrund der unterdurchschnittlichen Entwicklung nicht ohne weiteres erkennbar.[45]

Die Energiekosten wie auch die EEG-Umlage haben im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland nur einen geringen Anteil am Bruttoproduktionswert, verglichen etwa mit Faktoren wie Material- und Personalkosten. Dennoch ist eine Belastung der Betriebe durch die gesetzliche EEG-Umlage durchaus messbar: Im Maschinenbau hatte diese im Jahr 2007 (aktuellste verfügbare Datengrundlage des Statistischen Bundesamts) einen Anteil von höchstens 0,05 % am Bruttoproduktionswert. In den energieintensivsten Branchen, etwa der Glas-, Keramik- oder Papierherstellung, betrug der Anteil der EEG-Umlage höchstens 0,3 %.[46] Hochgerechnet auf die EEG-Umlage für nicht-privilegierte Letztverbraucher im Jahr 2013 (5,23 Cent/kWh) ergäbe sich in diesen Branchen ein Höchstanteil von 1,5 %.

Die Internationale Energieagentur (IEA) notiert in ihrem Länderbericht 2013 zu Deutschland: „Die Kostenauswirkungen des EEG müssen im Kontext der allgemeinen Entwicklungen im Energiesektor bewertet werden. Der jüngste Strompreisanstieg bereitet vor allem Haus- halten mit geringem Einkommen Schwierigkeiten, wohingegen Großverbraucher von der Umlage weniger betroffen sind und zugleich in den Genuss der durch die erneuerbaren Energien herbeigeführten Senkung der Großhandelstarife kommen. Zudem erhöht sich die Energiearmut auch durch den starken Anstieg der Kosten fossiler Brennstoffe. Kosten und Nutzen der erneuerbaren Energien müssen fair und transparent verteilt werden.“[47]

Positiv[Bearbeiten]
Das EEG gilt insbesondere bei Umweltverbänden wie dem BUND und Greenpeace, Branchenvertretern wie dem Bundesverband Erneuerbare Energie und dem Bundesumweltministerium als weltweit erfolgreichstes Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien.[162][163][164][165][166][167][168] Auch eine Studie der Deutschen Energieagentur (dena) im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), die 2013 veröffentlicht wurde, empfiehlt eine Beibehaltung des EEG, schlägt jedoch eine systematische Reform vor.[169]

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die EU-Kommission, der UN-Weltklimarat IPCC, die Internationale Energie-Agentur (IEA) sowie das Energieunternehmen EnBW lobten das EEG als hoch wirksam und wirtschaftlich effizient.[170][171][172]

Die Internationale Energieagentur (IEA) urteilt in ihrem Länderbericht 2013 über die deutsche Energiepolitik, das EEG habe sich „als sehr wirksames Instrument zur Verbreitung der erneuerbaren Energien und insbesondere der Stromerzeugung durch Biomasse, Windenergie und Photovoltaik erwiesen. Zudem hat es sich als erfolgreich bei der Drosselung der Kosten erwiesen, wie sich im besonderen Maße an der Senkung der Einspeisetarife für Solarstrom zeigt, zu der es in Antwort auf die rasche Expansion dieser Technologie in den letzten vier Jahren gekommen ist.“[173]

Nach ähnlichen Prinzipien verfahren derzeit (Anfang 2012) mindestens 65 Länder weltweit.[174] So basiert z. B. der Erfolg der Erneuerbaren Energien in Spanien auf einem ähnlichen Mindestpreissystem wie in Deutschland.[138] Nach dem AKW-Unfall in Fukushima 2011 haben auch Japan und China feste Einspeisetarife und Vorrangregelungen eingeführt, die sich stark am deutschen EEG orientieren.[163] Auch in der deutschen Bevölkerung genießt das EEG großen Rückhalt. Im Jahr 2012 sprachen sich bei einer Umfrage im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien vier von fünf Bürgern für die Beibehaltung des EEG aus; 20 % wollen es so behalten, wie es derzeit ist, 60 % halten eine Überarbeitung des EEGs für notwendig

Jetzt wo der Wahlkampf losgeht sagen auf einmal Greenpeace und die Grünen:
Für die Grünen sind die Ausnahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage nicht nachvollziehbar. Inzwischen gab das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt, dass fast 2.000 Unternehmen einen Antrag auf Inanspruchnahme der „Besondere Ausgleichsregelung“ gestellt haben, um deutlich weniger oder gar keine EEG-Umlage zahlen zu müssen. Grünen-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn sagte dazu gegenüber den Lübecker Nachrichten am Donnerstag, dass die Befreiung 2013 Mehrkosten von etwa vier Milliarden Euro verursache. Die Kosten müsste dann der Stromkunde über seine Rechnung mit zahlen.

Hannelore


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