Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt
Ich habe Ihr Interview in Spiegel online vom 17. September 2013 gelesen.
Sie werden dort zitiert: „Sehr geehrte Frau Bär, sollte es Ihnen tatsächlich um Nulltoleranz
gegenüber Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Kinder gehen, schlage ich Ihnen gern eine
gemeinsame Aufarbeitung der Geschichte der letzten Jahrzehnte des vergangenen
Jahrhunderts vor.“
Eine Aufarbeitung und wie diese aussehen könnte, hat ja mehrfach netzwerkB gefordert. Hier
müssen Sie einfach nur mit der Aufarbeitung beginnen.
Ich bin sehr erstaunt über Ihre Kritik. Denn Ihre Parteifreundin, Frau Ministerin Steffens in
NRW verhindert, dass Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial
austauschen dürfen. Ihre Partei hat explizit darauf bestanden, dass Bundesländer auf keinen
Fall die Erlaubnis bekommen, gestalterisch zum Wohle der Kinder tätig zu werden.
Die Landes CDU NRW hat im Landtag NRW einen Antrag eingebracht, dass Ärzte sich in
NRW bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen. Frau Ina Scharrenbach
wurde bei der Landtagsdiskussion sehr kompetent von Herrn Hafke, FDP unterstützt. Trotz
Weigerung von Frau Ministerin Steffens wurde der Antrag in 2 Ausschüsse verwiesen.
Da Sie und Ihre Partei es bisher versäumt haben, gegen Gewalt für Kinder einzutreten,
versucht dies nun die Landes CDU NRW am 10. Oktober 2013. An diesem Tag findet zu
diesem Thema eine Experten-Anhörung im Düsseldorfer Landtag statt. Wenn Sie es ernst
meinen, nicht nur die Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern auch für die Rechte der Kinder in
Zukunft einzutreten, dann sollten Sie Ihre Ministerin Steffens davon überzeugen, dass sie dem
interkollegialen Austausch von Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung in NRW
zustimmt.
Es gibt auch einen Antrag auf Rederecht für einen betroffenen, Herrn Norbert Denef im
Landtag NRW für den 10.10.2013. Es würde den Grünen und auch der SPD gut anstehen,
wenn beide Parteien dem Antrag zustimmen würden.
Für mich ist diese Diskussion, ob Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung überhaupt
interkollegial austauschen dürfen, sowie der Widerstand Ihrer Partei im Landtag unfasslich.
Damit Sie sich zu dem Thema informieren können, empfehle ich Ihnen die wichtigen
Informationen auf
www.riskid.de zu lesen.
Sollte Ihre Partei und Frau Steffens am 10. Oktober 2013 den Antrag der Landes CDU NRW,
dass sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial austauschen dürfen,
ablehnen, dann werde ich Sie an Ihr Interview vom 17.09.2013 erinnern und bundesweit Ihren
Rücktritt fordern. Denn dann bin ich nicht bereit, mit meinen Steuern Ihre Abgeordnetenrente
zu finanzieren.
Hochachtungsvoll
Hannelore Thomas