EXPERTEN VERWEIGERN IN LANDTAG NRW AN SIE GESTELLTE FRAGEN

ich habe deshalb heute folgende Email an den Landtagspräsidenten André Kuper und die Vizepräsidenten geschickt:

 

Anhörung Wissenschaftlich belegte Folgen der Pandemie ernst nehmen – Sog. Experten verweigern die Unterstützung am 15. November 2022

Öffentlich

Sehr geehrter Herr Präsident Kuper

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Aymaz

Sehr geehrter Herr Vizepräsident Schmeltzer

Sehr geehrter Herr Vizepräsident Rasche

 

zur o.g. Anhörung am 15.11. haben sich in der Teilnehmerliste 2 sog. Experten eingetragen, die sich zur Befragung zur Verfügung stellen wollten.

Dabei handelte es sich um Frau Johanna Boergermann von der Landesschülerinnenvertretung NRW (LSV), Düsseldorf und Frau Safia Larhtami, Mitglied im Bezirksvortand der Bezirksschülervertretung Köln.

Tatsächlich „glänzten“ beide durch Aussageverweigerung!

 

Welchen Sinn macht es, Personen einzuladen, die sich weigern, die an sie gestellten Fragen zu beantworten? Schließlich handelte es sich hier nicht um eine Gerichtsverhandlung!

Wie wollen Sie dem Steuerzahler erklären, dass hier völlig unnötig Kosten für

  • Tagegelder,
  • Reisekosten,
  • und gegebenenfalls auch noch für Übernachtungen

entstanden sind?

 

Hat die Allgemeinheit nicht ein Recht darauf, dass ein geladener Experte, der auch noch in einer Teilnahmeerklärung zustimmt, seinen Pflichten nachkommt?

Und wieso wurden diese Akteure vom Leiter der Expertenanhörung nicht aufgeklärt und aufgefordert, die Fragen zu beantworten?

 

Sehr gerne sehe ich der Beantwortung meiner Fragen alsbald entgegen! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Thomas

 


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