EINSEITIGE BERICHTERSTATTUNG DER ÖR

 

Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats

Appellhofplatz 1
50667 Köln

ÖFFENTLICH

Beitragsnummer: XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 7.02.2018

erhebe ich hiermit erneut
B E S C H W E R D E

Gegen die einseitige Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehen.

Da Sie meine Beschwerde ignorieren, reichen ich erneut eine neue Beschwerde hiermit ein. Ich bitte freundlich, mir diese zu bestätigen.

Gründe: Sie berichten zu vielen unterschiedlichen Themen einseitig und oft sogar ist dabei in der Stimme Ihrer Kommentatoren eine unerträgliche Häme zu vernehmen.

Ja, ich bin der Überzeugung, dass die GEZ eine Zwangsgebühr ist. Ich bevorzuge es, für das was ich lesen und hören und sehen möchte, zu bezahlen. Das ist leider mit dem „Zwangssystem ÖR“ nicht möglich. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Berichterstattung. Und so wie ein Mieter eine Mietminderung geltend machen kann, mache ich eine Minderung der Zahlung meiner GEZ Gebühren geltend. Ich friere den Beitrag ein und zwar solange, bis Sie die einseitige Berichterstattung geändert haben. Ich bin ja gezwungen, die GEZ Gebühr zu zahlen. Ich werde alle Beiträge, die ich bisher eingefroren habe, nachentrichten, ausgenommen irgendwelche Mahngebühren. Aber wie deutlich erklärt, erst, wenn Sie Ihre Berichterstattung ändern. Bitte unterlassen Sie es doch, meine Beschwerde lediglich auf die Berichterstattung zur COP23 „runterzubrechen“. Ich erhebe eindeutig Beschwerde gegen die einseitige Berichterstattung, die tagtäglich bei Ihnen erfolgt.
Ich unterstelle Ihnen soviel Intelligenz und Beurteilungsvermögen, dass Sie wissen, dass meine Kritik berechtigt ist. Um es auf den Punkt zu bringen, würden Sie nicht einseitig berichten, würde ich die Zwangsgebühr, wenn auch nicht gerne, aber doch gezwungenermaßen zahlen. Ändern Sie es, dann zahle ich meinen Beitrag.
Warum verwehren Sie mir, dass ich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Rundfunkrat über meine Beschwerde sprechen kann.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Hannelore Thomas

9.2.2018


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