DIE MILLIONENFRAGE BEI GÜNTHER JAUCH

Ich habe heute, 19. Juni 2015, im Fernsehen gehört, dass Herr Gabriel und Herr Oppermann sich bei der Befragung durch den Untersuchungsausschuss, wer Herrn Edathy informiert habe, dass gegen ihn Maßnahmen eingeleitet würden, weil er Kinderpornographie absorbiert habe, in Widersprüche verheddert haben. Es wurde erklärt, dass beide Politiker Gedächtnislücken hätten.

Dr. Nonnenmacher sagt: „Bei gesunden Menschen ist die Fähigkeit, Informationen zu speichern und sich zu erinnern ohne Störungen möglich.“

Ich frage mich, leiden beide Herren an „Störungen des Gedächtnisses“? Sind sie krank? Sollte dann der Untersuchungsausschuss nicht für beide Politiker ein medizinisches Gutachten anfordern?

Oder könnte es sein, dass beide Politiker, so wie es in der organisierten Kriminalität üblich ist, „lügen dass sich die Balken brechen“? Dann würde das bedeuten, dass diese beiden Personen, die in wichtigen Ämtern sind und an weitreichenden politischen Entscheidungen mitwirken, doch ganz offensichtlich einen „Täter“ schützen? Wird man dafür nicht zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt?

Nachstehend die medizinischen Erklärungen zu „Gedächtnislücken“

Entscheiden Sie selbst, leiden beide Politiker an einer medizinischen Krankheit oder schützen sie einen Täter?

Wie viele Täter haben diese beiden Amtsträger schon während ihrer politischen Entscheidungen geschützt? Wäre die Millionenfrage bei Günther Jauch.

 „Medizinische Qualitätssicherung von Dr. med. Nonnenmacher (Facharzt für Innere Medizin) am 19. Februar 2015

Symptomat.deSymptomeGedächtnislücken

Gedächtnislücken bzw. Gedächtnisstörungen und Vergesslichkeit sind in der Regel Störungen des Gedächtnisses, neue oder alte Informationen wiederzugeben. Bei gesunden Menschen ist die Fähigkeit, Informationen zu speichern und sich zu erinnern ohne Störungen möglich.

 

Inhaltliche Gedächtnislücken und -störungen werden als Qualitative Störungen bezeichnet. Hierbei werden die Erinnerungslücken mit Erfundenem ausgetauscht. Häufig ist diese Form der Gedächtnisstörung bei Alkoholikern zu finden. Der medizinische Fachbegriff dafür ist: Konfabulation.

Hierbei versteht man einen allgemeinen Gedächtnisverlust. Dieser kann in Form von schleichendem Gedächtnisverlust oder gar einer Amnesie auftreten. Der schleichende Gedächtnisverlust ist bei einer Demenz typisch. Hierbei ist insbesondere das Kurzzeitgedächtnis betroffen, während das Langzeitgedächtnis eher seltener betroffen wird. So erinnern sich Betroffene beispielsweise kaum, was sie am Vortag erlebt haben, können aber genau beschreiben, was vor 40 Jahren passierte.

Bei einer Amnesie handelt es sich um eine Erinnerungslücke, die jedoch nur zeitlich begrenzt auftritt. Oft tritt eine Amnesie nach Kopf- und Gehirnverletzungen auf, wie z.B. bei Gehirnerschütterung oder anderen Bewusstseinsstörungen. Meist haben die Patienten hierbei keine Erinnerung mehr über das Geschehen vor einem Unfall.“

 

 


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