Das Verhältnis der Grünen zu Kindesmißbrauch

Das Verhältnis der Grünen zu Kindesmißbrauch

 

 

„In den 1980iger Jahren konnten Pädophile ungestört Lobbyarbeit in ihrem Sinne betreiben.

1985 stand auf dem Landesparteitag der NRW Grünen ein Papier zur Diskussion, in dem die Straffreiheit von sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern gefordert wurde. Zudem wurde von der Bundesfraktion als auch von der Partei die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle (BAG SchwuP) finanziell unterstützt. Eine zentrale Forderung der grünen Päderasten: Sex zwischen Erwachsenen und Kindern sollte legalisiert werden. 1987 wurde die BAG SchwuP aufgelöst.“

 

„Büroleiter der Grünen, Hans-Bernd Koenigs, missbrauchte zwischen 2007-2013 Kinder.“

 

Hätte es die Möglichkeit der Ärzte gegeben, sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen zu dürfen, wären die Taten von Herrn Koenigs vielleicht früher aufgefallen. Und noch immer dürfen sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung nicht austauschen. Wer verhindert das in NRW: die grünen Ministerin Steffens und ihre gesamten grünen Mitglieder des Familien- und Gesundheitsausschusses.

 

In der früheren DDR wurden Kindesmisshandlungen nahezu ignoriert, auch hier griff der Staat nicht ein.

 

Unsere Gesellschaft muss den Begriff Kindesmisshandlung für sich definieren, dass gilt auch für den Staat. Offensichtlich wird von der Landesregierung schöngeredet, oder als nicht wirklich vorhanden zu erklären oder – und das ist die einfachste und radikalste Lösung – gar nichts zu tun und den Austausch der Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung mit allen staatlichen und politischen Spielchen zu verhindern.

 

Die Misshandlung ist eine Verletzung der Obhutspflicht jeglicher Art.

 

Das Zulassen von Kindesmisshandlung seitens des Staates hat eine lange Geschichte. Schon Mitte des 19. Jahrhundert bis 1945 waren Kindesmisshandlungen möglich. Totalitäre Systeme wie die frühere DDR verharmloste Kindesmisshandlungen, ja der Staat selbst misshandelte die Kinder. Die Bundesrepublik hat im laufe der Geschichte totalitäre Züge angenommen und es scheint deshalb eine Legitimation der Landesregierung NRW Rot/Grün zu sein, den Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung in NRW den Austausch mit Hilfe des Frühwarnsystems RISKID zu verhindern. Gemäß § 225 StGB wird bei Kindesmisshandlungen eine Haft bis zu 10 Jahren gefordert. Die Politik aber verwässert die Rechte der Kinder mit dem Konzept „Hilfe statt Strafe“. Hiermit werden die Täter systematisch bei ihren Taten unterstützt, denn Täter schaffen es über sehr lange Zeiträume, nach allen Regeln der Kunst, ihre Taten zu kaschieren. Nur Ärzte, die sich auch regelmäßig fortbilden, sind in der Lage, die Täter zu entlarven und zu stoppen. Da aber ein Arzt – egal wie gut er ausgebildet ist – trotzdem nicht immer sofort die Misshandlungen eines Täters erkennt, muss er sich mit Vorbehandlern austauschen dürfen, dass ist eine dringende Notwendigkeit.

 

Mitmischen an dem Schutz der Täter tun die von der Politik ins Spiel gebrachten Jungendhilfen und z.B. der Deutsche Kinderschutzbund. Hiermit verbunden wurde ein System errichtet, dass enorm viel Geld verdient. Ein Heimaufenthalt eines Kindes kostet mindestens 5000 EUR. Hinzu kommen die Zahlungen der Kosten an die ausgelagerten Therapeuten, die zum Teil einseitig therapieren. Die Politik hat es geschafft, die Gesetzgebung gegen den Kindesmißbrauch derart umzubauen, dass die Gesetzgebung für den Kindesmißbrauch steht, so wie es in der früheren DDR auch möglich war, Kindesmißbrauch seitens des Staates zu begehen.

 

Wir alle wissen, dass nicht nur in sozial schwachen Familien Kindesmißbrauch begangen wird, sondern auch in gesellschaftlich hoch angesiedelten Familien, dazu gehören u.a. auch Politiker, die die Gesetze derart verwässern gegen die Rechte der Kinder, damit ihre Abgeordneten-Pensionen gesichert bleiben.

 

Ich hatte gegen die Ministerin Steffens NRW und gegen die Grünen-Mitglieder des Familien- und des Gesundheitsausschusses eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Denn pro Woche sterben 3 Kinder in Deutschland an Kindesmisshandlungen. Das Frühwarnsystem RISKID ist in der Maschinerie von Kindesmisshandlungen ein kleiner aber wichtiger Baustein, um bei Verdacht auf Kindesmisshandlung zu einer klaren, eindeutigen Diagnose zu kommen. Das ist aber nur möglich, wenn sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen können.

 

Die Beschwerde ist zurückgewiesen worden.

 

Da auch Deutschland die Lanzarote Konvention unterzeichnet hat, die u.a. wie folgt lautet:

 

„….. Die Staaten werden sodann verpflichtet, sexuellen Missbrauch auch dann zu verfolgen, wenn erinnerhalb der Familie oder im Ausland erfolgt. „…Ausserdem streicht die Konvention die Bedeutung der Prävention hervor…..“ Hierzu gehört uneingeschränkt der Austausch der Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung mit Hilfe des Frühwarnsystems RISKID. Seit 2013 versucht die Opposition im Landtag in NRW die Rechte der Kinder zu wahren und fordert den Austausch der Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung in NRW ein. Die grüne Gesundheitsministerin von NRW verweigert dass mit unhaltbaren Begründungen, obwohl auch ihr die von der Politik eingegangen Verpflichtungen in der Lanzarote-Konvention und der Kinderrechtskonvention der UNO bekannt sind. Ist das verwunderlich betrachtet man die Vergangenheit der Grünen was Kinderrechte betrifft?

Und nicht weniger verwerflich ist es, dass die Ministerin des Landes NRW Frau Hannelore Kraft der SPD die verwerflichen politischen Spielchen der NRW Grünen unterstützt. Sie ist mit an den politischen Spielchen beteiligt, dass Gesetzesvorlagen der Oppositionsparteien, selbst wenn es sich um Kinderleben handelt, nicht mal das Papier auf dem sie vorgetragen sind, wert sind. Bis heute seit 1 ½ Jahren hat sich Frau Kraft nicht von dem destruktiven Verhalten ihrer grünen Gesundheitsministerin offiziell distanziert.

Ein Mißbrauchsopfer, dass sich gewünscht hätte, hätte es während ihres Missbrauchs den Austausch der Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung gegeben, wird nun nochmals eine Beschwerde gegen die Gesundheitsministerin Steffens, gegen die grünen Ausschussmitglieder des Familien- und Gesundheitsausschusses und gegen die Mininisterpräsidentin des Landes NRW Frau Kraft eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Dieser politischen Kaste wird vorgeworfen, dass sie sehenden Auges zulassen, dass wöchentlich 3 Kinder an Kindesmisshandlungen in Deutschland sterben. Das Frühwarnsystem RISKID kann nicht alle Kindesmisshandlungen verhindern, aber die Ärzte können bei dem Austausch von Verdachtsfällen schneller eine Diagnose stellen und die Täter früher entlarven. Das Frühwarnsystem RISKID ist ein unerlässlicher Baustein in der ärztlichen Praxis Opferschutz und nicht Täterschutz zu praktizieren. Keine Jugendhilfe und auch nicht der Deutsche Kinderschutzbund, der zum Teil für Personalkosten und für verschiedene Projekte Geld von der Gesundheitsministerin erhält – dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing – sind keine Ärzte, können keine Diagnosen stellen und deshalb können sie auch keinen misshandelten Kindern helfen. Misshandelte Kinder müssen von einem Arzt behandelt werden und nur Ärzte sind, wenn sie gut ausgebildet sind, in der Lage eine z.B. sehr subtile Misshandlung zu erkennen.

Die Aufgaben des Jugendamtes und die Aufgaben des Deutschen Kinderschutzbundes haben gar nichts aber auch gar nichts mit den Aufgaben zu tun, die einem Arzt obliegen.

Das ist übrigens auch sehr eindeutig auf der Expertenanhörung im Gesundheitsausschußes, ob sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen, von Prof. Dr. Tsokos, von Dr. Kownatzki, von Ärzte Lippe, Ärzte Nordrhein und von Vertretern des Bundes der Kriminalbeamten erklärt und dargelegt worden. Hingegen hat sich die Vertreterin des Deutschen Kinderschutzbundes gegen den Austausch der Ärzte bei Verdacht von Kindesmisshandlungen ausgesprochen. Hiermit ist sehr zweifelhaft, ob der Deutsche Kinderschutzbund, der hier eindeutig die Interessen der Gesundheitsministern vertreten hat, noch ein gemeinnütziger Verein ist. Nach § 52 AO ist diese eher nicht mehr gegeben.

 

Da jedoch viele Abgeordnete, so auch im Falle der Blockade, dass sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen, grob und bewusst ihre Pflichten als Abgeordnete verletzen und die Demokratie ausplündern, hoffe ich, dass vielleicht der Richter, der die erneute Beschwerde in Luxembourg prüft, sich bewusst ist, wen Rot/Grün in NRW schützt.

 

 

 

 


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